delpino: Domain-Namen Rechtsstreit

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Hallo,

ich habe heute Post von einem Rechtsanwalt bekommen, der mich in Auftrag TLT (www.t-l-t.de) dazu zwingen will meine Domain computergraphik.de nicht mehr auf www.freizeitagentur.de umzuleiten. (habe ich vorübergehend gemacht da die Computersite noch nicht fertig ist)

Als Begründung wird das Urteil der Mitwohnzentrale.de herangezogen:

"...dass die Monopolisierung von Gattungs- oder Branchenbezeichnungen durch Verwendung als Internet-Domain-Namen ohne unterscheidungskräftige Zusätze wie hier geschehen durch Wahl der Domain Computergraphik.de wegen des damit verbundenen Abfangens von potentiellen Kunden durhc Kanalisierung der Kundenströme sowie der faktischen Monopolisierung des Gattungs-/Branchenbegriffs Computergraphik eine nach Paragraph 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettberbs darstellt. Das Urteil ist nachlesbar unter www.netlaw.de/urteile/olghh_2.htm"

An sich kein Problem, die Umleitung einzustellen, aber jetzt verlangen die auch noch noch eine Unterlassungserklärung von mir:

"... unter einer Vertragsstrafe von 10.100 DM es zu unterlassen , die Internet-Domain "computergraphik.de" ohne unterscheidungskräftige Zusätze für geschäftliche Zwecke im Gebiet der BRD zu reservieren oder reservieren zu lassen und/oder als Internet-Domain-Namen zu benutzen oder benutzen zu lassen, oder an solchen Handlungen mitzuwirken, und zwar eingehend ..."

Hat er eurer Meinung ein Recht auf eine Unterlassungserklärung von mir, bei der ich 10.100 DM zählen müsste? Nachdem ich die Erklärung abgegeben haben suchen die bestimmt ohne Ende nach fehlenden "unterscheidungskräftige Zusätze", was immer das auch ist, und kassieren die 10.100 DM ab.

Ich finde das ziemlich arrogant, vielleicht hat einer von euch Erfahrung wie man auf sowas am besten reagiert.
Und kennt jemand einen guten Anwalt auf diesem Gebiet.