Domain-Namen Rechtsstreit
delpino
0 Ole0 Joern- meinung
0 Martin Speiser0 Joern
0 Michael0 ThomasP0 olli0 Thomas J.S.0 Boris Hoeller
Hallo,
ich habe heute Post von einem Rechtsanwalt bekommen, der mich in Auftrag TLT (www.t-l-t.de) dazu zwingen will meine Domain computergraphik.de nicht mehr auf www.freizeitagentur.de umzuleiten. (habe ich vorübergehend gemacht da die Computersite noch nicht fertig ist)
Als Begründung wird das Urteil der Mitwohnzentrale.de herangezogen:
"...dass die Monopolisierung von Gattungs- oder Branchenbezeichnungen durch Verwendung als Internet-Domain-Namen ohne unterscheidungskräftige Zusätze wie hier geschehen durch Wahl der Domain Computergraphik.de wegen des damit verbundenen Abfangens von potentiellen Kunden durhc Kanalisierung der Kundenströme sowie der faktischen Monopolisierung des Gattungs-/Branchenbegriffs Computergraphik eine nach Paragraph 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettberbs darstellt. Das Urteil ist nachlesbar unter www.netlaw.de/urteile/olghh_2.htm"
An sich kein Problem, die Umleitung einzustellen, aber jetzt verlangen die auch noch noch eine Unterlassungserklärung von mir:
"... unter einer Vertragsstrafe von 10.100 DM es zu unterlassen , die Internet-Domain "computergraphik.de" ohne unterscheidungskräftige Zusätze für geschäftliche Zwecke im Gebiet der BRD zu reservieren oder reservieren zu lassen und/oder als Internet-Domain-Namen zu benutzen oder benutzen zu lassen, oder an solchen Handlungen mitzuwirken, und zwar eingehend ..."
Hat er eurer Meinung ein Recht auf eine Unterlassungserklärung von mir, bei der ich 10.100 DM zählen müsste? Nachdem ich die Erklärung abgegeben haben suchen die bestimmt ohne Ende nach fehlenden "unterscheidungskräftige Zusätze", was immer das auch ist, und kassieren die 10.100 DM ab.
Ich finde das ziemlich arrogant, vielleicht hat einer von euch Erfahrung wie man auf sowas am besten reagiert.
Und kennt jemand einen guten Anwalt auf diesem Gebiet.
hi
WOW, harter tobac
vieleicht können dir die jungs und mädels von der ct ja helfen.
http://www.heise.de
ole
(8-)>
vieleicht können dir die jungs und mädels von der ct ja helfen.
http://www.heise.de
ole
Hi delpino,
das war sooo klar, das sowas jetzt kommt. Also, die Unterlassungserklärung würde ich z.Zt. noch nicht unterschreiben. Und, wenn, die 10.100 DM *woher kommen diese 100DM?* mußt Du erst dann zahlen, wenn Du die Domain verwendest. Also, wenn Du das unterschreibst, kannste die Domain auch gleich löschen lassen. Nur, ich würde erstmal eine öffentliche Rechtsauskunft oder einen Anwalt sonst fragen. Ich habe sowas auch gerade bekommen, und nach ein bißchen hin und her kam heraus, das die nur erreichen wollten das ich die Domain freigebe damit sie sich selber schnappen konnten (KK hatten sie schon gestellt) Und, ist die erstmal weg, bekommst Du sie leider auch nicht wieder.
Was ich z.Zt. an Deiner Stelle machen würde:
Die Umleitung z.Zt. mal abschalten. VIELLEICHT eine Seite auf die Domain mit: Im Aufbau.
Der Witz bei dem Urteil war ja erst, das laut dem Urteil Du einen Wettbewerbsvorteil hast *angeblich* und dieser eben von anderen Anbietern nicht so gerne gesehen wird. Aber, wenn Du erstmal auf der Domain nichts drauf hast, haste auch keinen Wettbewerbsvorteil, also, haben sie auch erstmal nichts zum Klagen.
Wenn man es so sieht... *g* z.Zt. lenkst Du die Domain auf eine andere InetAdresse, die ja mal NULL mit der original Domain zu tun hat, also auch kein Wettbewerbsvorteil. Weißte was? Ich denke mal, die sind die ganze WHOIS.denic Datenbank durchgegangen, jeden angeschrieben, egal ob er was auf der Domain hat oder nicht.
Das Urteil bezieht sich wirklich nur auf Wettbewerbsvorteile, die, so wie ich das sehe, bei Dir z.Zt. nicht bestehen.
Netten Gruß,
Joern (Der sich gerade mit jemanden rumschlägt, der Namensrecht auf clubhaus angemeldet hat, und ich gerade deren Namensrecht löschen lassen will, mal gucken ob es klappt :-))
Hi Joern,
Joern (Der sich gerade mit jemanden rumschlägt, der Namensrecht auf clubhaus angemeldet hat, und ich gerade deren Namensrecht löschen lassen will, mal gucken ob es klappt :-))
mal 'ne dumme Frage: Was hat denn der X-Plain Verlag mit Clubhaus zu tun?
Gruss,
Martin (der die monatliche Next Level vermisst)
Hi Martin,
mal 'ne dumme Frage: Was hat denn der X-Plain Verlag mit Clubhaus zu tun?
Gruss,
Martin (der die monatliche Next Level vermisst)
*dumme Fragen gibbet ja nicht*
Xplain ist in diesem Fall nicht der Verlag, sondern eine Web-Firma.
Und Clubhaus ist meine private Domain. Und... so gesehen könnte man auf www.clubhaus.de z.B. ne Community aufbauen, oder zu jedem Sport ne Seite machen... etc.
Und da gibt es eben eine Firma, die nennt sich clubhaus PLC, und die wollen die Domain nun haben. Aber, Namensrecht auf Clubhaus kann ich irgendwie nicht so wirklich akzeptieren. Soll dann jeder Tennisclub Geld an diese Firma zahlen, dafür das die in ihrer Clubzeitschrift das Wort Clubhaus verwenden, oder wie verstehe ich Namensrecht?
Hallo Delphino,
ich bin zwar nicht so tief mit der Rechtsmaterie vertraut, aber etwas kann ich ja vielleicht dazu sagen.
Die Verwendung solcher allgemeinen Domains (vorallem im kommerziellen Bereich), ist schon nicht ganz unkritisch. Zu Recht. Denn eine Firma, die Buecher verkauft hätte mit www.buecher.de einen Wettbewerbsvorteil.
Deshalb ist das auch mit den "unterscheidungskräftigen Zusätzen". Wenn man nämlich doch sich unter buecher.de präsentieren will, dann bitteschön als www.firmenname-buecher.de oder sowas in der Art.
Was bei Deiner Umleitung noch hinzukommt, ist, daß sich hinter computergrafik.de nichts mit Computergrafik verbirgt, sondern scheinbar etwas anderes. Auch das sehen Richter wohl nicht so gern, wenn auf der"Verpackung" etwas anderes steht, als drin ist.
Das gilt zumindest erstmal für kommerzielle Seiten. Bei privaten Homepages bin ich mir nicht ganz sicher.
Das mit der Unterlassungsklage ... also die musst Du nur dann, wenn Du halt den Forderungen nicht nachkommst (und sich herrausstellt, daß Du im Unrecht bist).
Auf jedenfall solltest Du Dich mal mit einem Sachkundigen beraten. Ggf. vorerst sicherheitshalber der Forderung nachkommen.
Gruß
Michael
PS: Für solcherlei Fragen empfiehlt sich übrigens die Newsgroups wie news:de.soc.recht.misc und dergleichen.
Zu Recht. Denn eine Firma, die Buecher verkauft hätte mit www.buecher.de einen Wettbewerbsvorteil.
Deshalb ist das auch mit den "unterscheidungskräftigen Zusätzen". Wenn man nämlich doch sich unter buecher.de präsentieren will, dann bitteschön als www.firmenname-buecher.de oder sowas in der Art.
Aber nicht jeder Wettbewerbsvorteil (z. B. Intelligenz) ist sittenwidrig oder abmahnfähig.
Wer als Geschäftsinhaber ein gutes Grundstück in der Fussgängerzone
besitzt wird deshalb ja auch nicht abgemahnt.
Insofern kann ich auch das Urteil nicht verstehen und hoffe, dass der
BGH die Sache wieder richtet.
Letztendlich werden hier doch diejenigen bestraft, die sich rechtzeitig
um das neue Medium gekümmert haben.
Wenn man beschreibende Domains hätte vermeiden wollen, dann hätte
die denic eben keine rausgeben sollen.
Im übrigen wird die Bedeutung beschreibender Domains deutlich
überschätzt. Bei bücher.de liegt vielleicht ein echter Wettbewerbsvorteil
vor, bei den meisten anderen Domains wie sondermaschinenbau.de
(siehe die Statistik dort) ist dieser Wettbewerbsvorteil aber vernachlässigbar.
Hy!
Also zu Thema Wettbewerbsvorteil durch Namen kann ich nur das sagen:
Wenn jemand zu langsam ist, hat er eben Pech gehabt!
Oder man vielleicht die Deutsche Telekom verklagen, weil sie durch Ihren Namen einen Vorteil hat (oder auch nicht)? Und gleich noch, weil sie aufgrund ihres ehemaligen Monopols jenen Vorteil auch noch hat?
DAS IST HANEBUECHEN! DAS IST TOTALER SCHWACHSINN!!
Entschuldigt das Geschrei, aber bei diesem Thema schwillt mir der Kamm. Da haben etliche Bosse nach laaaaangem Zoegern das Internet als riesigen Geldhaufen entdeckt und wollen nun kraeftig absahnen.
Es sollte ein Gesetz erlassen werden, dass die Domain und der Domainname dem gehoert, der sie als erstes registriert und nutzt. D.h. auch wenn einer einen Namen registriert, muss er die Domain nutzen, sonst fliegt er raus. (Domaingrabber)
OK, genug gemuellt!
Gruß
Thomas
Hallo Delphino!
Ich binn kein Anwalt o. ä. und kann somit nur sagen, wie ICH reagieren wuerde:
1. NICHTS UNTERSCHREIBEN! Wenn die Klaeger erst mal was in der Hand haben, bist Du faellig.
2. Vorsichtshalber die Umleitung loeschen und einen Hinweis auf nicht kommerziellen Inhalt reinstellen. (z.B. "Hier koennt Ihr demnaechst Tips und Tricks zur Computergraphik lesen")
3. ANDERERSEITS: was ist dann mit zB:
http://www.buecher.de?
Falls Deine Site kommerziell werden soll, musst Du darum kaempfen.
Wie gesagt. IMO!
Gruß
Thomas
Hi Thomas,
- ANDERERSEITS: was ist dann mit zB:
http://www.buecher.de?
Falls Deine Site kommerziell werden soll, musst Du darum kaempfen.
Die wird bestimmt auch bald ne Klage bekommen. Und die werden das ausfechten.
Anders ist das ja bei buch.de. Die haben ja den Namen direkt, also buch.de AG, und die dürfen dann mit ihrem Namensrecht kommen. *angeblich* Und da der Name schon etabliert ist, mit dieser Firma, dürfen die das dann wohl auch.
Also, so RICHTIG verstehen tue ich das auch nicht.
Gruß,
Joern
Anders ist das ja bei buch.de. Die haben ja den Namen direkt, also buch.de AG, und die dürfen dann mit ihrem Namensrecht kommen. *angeblich* Und da der Name schon etabliert ist, mit dieser Firma, dürfen die das dann wohl auch.
Also, so RICHTIG verstehen tue ich das auch nicht.
Meiner Ansicht nach hätten die lediglich ein Recht auf die Domain
buch.de.de, die es aber nicht gibt. (oder: buch-punkt-de.de oder so)
Um weitere Meinungen zu erhalten, würde ich
dein Problem auch mal in die online-rechts-gruppe
von akademie.de posten.
Hallo!
Melde dich unter:
http://www.freedomforlinks.de/ oder im Forum dort [http://212.96.8.163/cgi-local/CONFIG.PL] und auch unter http://www.freedomforlinks.de/Pages/abmahnform.html
Grüße
Thomas
Als Begründung wird das Urteil der Mitwohnzentrale.de herangezogen:
Das ist noch nicht rechtskräftig:
vgl.: < http://www.bonnanwalt.de/aktuell/newsletter/1999-12/1999-12internet.htm#2>
Eine genaue Beurteilung, ob das angemahnte Verhalten rechtswidirg ist, ist nur bei genauer Kenntnis der Sachlage möglich, so 'isses' eben.
bonngrüße
bho