Hallo Delphino,
ich bin zwar nicht so tief mit der Rechtsmaterie vertraut, aber etwas kann ich ja vielleicht dazu sagen.
Die Verwendung solcher allgemeinen Domains (vorallem im kommerziellen Bereich), ist schon nicht ganz unkritisch. Zu Recht. Denn eine Firma, die Buecher verkauft hätte mit www.buecher.de einen Wettbewerbsvorteil.
Deshalb ist das auch mit den "unterscheidungskräftigen Zusätzen". Wenn man nämlich doch sich unter buecher.de präsentieren will, dann bitteschön als www.firmenname-buecher.de oder sowas in der Art.
Was bei Deiner Umleitung noch hinzukommt, ist, daß sich hinter computergrafik.de nichts mit Computergrafik verbirgt, sondern scheinbar etwas anderes. Auch das sehen Richter wohl nicht so gern, wenn auf der"Verpackung" etwas anderes steht, als drin ist.
Das gilt zumindest erstmal für kommerzielle Seiten. Bei privaten Homepages bin ich mir nicht ganz sicher.
Das mit der Unterlassungsklage ... also die musst Du nur dann, wenn Du halt den Forderungen nicht nachkommst (und sich herrausstellt, daß Du im Unrecht bist).
Auf jedenfall solltest Du Dich mal mit einem Sachkundigen beraten. Ggf. vorerst sicherheitshalber der Forderung nachkommen.
Gruß
Michael
PS: Für solcherlei Fragen empfiehlt sich übrigens die Newsgroups wie news:de.soc.recht.misc und dergleichen.