vieleicht können dir die jungs und mädels von der ct ja helfen.
http://www.heise.de
ole
Hi delpino,
das war sooo klar, das sowas jetzt kommt. Also, die Unterlassungserklärung würde ich z.Zt. noch nicht unterschreiben. Und, wenn, die 10.100 DM *woher kommen diese 100DM?* mußt Du erst dann zahlen, wenn Du die Domain verwendest. Also, wenn Du das unterschreibst, kannste die Domain auch gleich löschen lassen. Nur, ich würde erstmal eine öffentliche Rechtsauskunft oder einen Anwalt sonst fragen. Ich habe sowas auch gerade bekommen, und nach ein bißchen hin und her kam heraus, das die nur erreichen wollten das ich die Domain freigebe damit sie sich selber schnappen konnten (KK hatten sie schon gestellt) Und, ist die erstmal weg, bekommst Du sie leider auch nicht wieder.
Was ich z.Zt. an Deiner Stelle machen würde:
Die Umleitung z.Zt. mal abschalten. VIELLEICHT eine Seite auf die Domain mit: Im Aufbau.
Der Witz bei dem Urteil war ja erst, das laut dem Urteil Du einen Wettbewerbsvorteil hast *angeblich* und dieser eben von anderen Anbietern nicht so gerne gesehen wird. Aber, wenn Du erstmal auf der Domain nichts drauf hast, haste auch keinen Wettbewerbsvorteil, also, haben sie auch erstmal nichts zum Klagen.
Wenn man es so sieht... *g* z.Zt. lenkst Du die Domain auf eine andere InetAdresse, die ja mal NULL mit der original Domain zu tun hat, also auch kein Wettbewerbsvorteil. Weißte was? Ich denke mal, die sind die ganze WHOIS.denic Datenbank durchgegangen, jeden angeschrieben, egal ob er was auf der Domain hat oder nicht.
Das Urteil bezieht sich wirklich nur auf Wettbewerbsvorteile, die, so wie ich das sehe, bei Dir z.Zt. nicht bestehen.
Netten Gruß,
Joern (Der sich gerade mit jemanden rumschlägt, der Namensrecht auf clubhaus angemeldet hat, und ich gerade deren Namensrecht löschen lassen will, mal gucken ob es klappt :-))