Zu deinem Beispiel oben: Die Angeboten von Radikalen
und paedophilen, sowie auch von Hardcore etc.
macht im Verhaeltnis zu der taetsaechlichen Zahl an
Seiten ein mehr als minimalen Anteil aus, das man diese
Seiten nun wirklich nicht als Beispiele heranziehen kann.
Empirisch sicher richtig.
Die Zahl der Menschen die zum Mörder wurden ist auch nur ein " minimaler Anteil" an der Bevölkerung. Sollen Tötungsdelikte deshalb straffrei werden.
Zitat:
"Die Verwendung von Hyperlinks impliziert nicht, dass
der Herausgeber der verweisenden Quelle sich die Inhalte der
verwiesenen Dokumente zu eigen macht oder dass diese
Dokumente zum Bestandteil der verweisenden Publikation
werden".
Dies ist keine Beschränkung auf "gute" Inhalte!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth