Wolfgang Wiese: Nachgehackt: Webspace

Hallo,

nachdem es jetzt trotz Ankuendigung einer Berufung
vor nem halben Jahr bzgl. der Entscheidung zur
Loeschung von Webspace als Marke her ist,
wuerde ich gerne wissen, ob es dazu was neues
gibt?
Wurde damals nicht Berufung eingelegt?

Was ist nun?

Darf ich als Provider nun endlich wieder
meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
Abmahnung zu erhalten?

Ciao,
  Wolfgang

P.S.: Ja, ich mag verschachtelte Bandwurmsaetze. Wieso?

  1. Hallo

    (Nachgehackt:... )

    Na, du "Hacker"? ;-) *lol*

    P.S.: Ja, ich mag verschachtelte Bandwurmsaetze. Wieso?

    Na und? Outlook hat auch nix gegen Würmer... ;.)

    Stiefel

  2. Hallo,

    nachdem es jetzt trotz Ankuendigung einer Berufung
    vor nem halben Jahr bzgl. der Entscheidung zur
    Loeschung von Webspace als Marke her ist,
    wuerde ich gerne wissen, ob es dazu was neues
    gibt?
    Wurde damals nicht Berufung eingelegt?

    Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamt vom 18. Februar 2000 (Aktenzeichen: S 166/99 Lösch) gegen die Löschung der Marke WEBSPACE ; Nr. 398 06 414.8/42 ( vgl. http://www.gravenreuth.de/deutsches_patent.htm ) zum Bundpatentgericht wurde fristgerecht eingelegt. Mit einer Verhandlung ist jedoch erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.

    Das Löschungsverfahren gegen Marke WEBSPACE der What‚s UP AG ist noch beim  Patent- und Markenamt anhängig.

    Was ist nun?

    Nicht neues.

    Darf ich als Provider nun endlich wieder
    meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
    weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
    den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
    Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
    eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
    Abmahnung zu erhalten?

    Alle o.g. sind noch eingetragen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de

    1. Hallo,

      Danke fuer die Antwort.
      Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.

      Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Patent- und Markenamt vom 18. Februar 2000 (Aktenzeichen: S 166/99 Lösch) gegen die Löschung der Marke WEBSPACE ; Nr. 398 06 414.8/42 ( vgl. http://www.gravenreuth.de/deutsches_patent.htm ) zum Bundpatentgericht wurde fristgerecht eingelegt. Mit einer Verhandlung ist jedoch erst Anfang kommenden Jahres zu rechnen.

      Das Löschungsverfahren gegen Marke WEBSPACE der What‚s UP AG ist noch beim  Patent- und Markenamt anhängig.

      Darf ich als Provider nun endlich wieder
      meine Domainplatzangebote so nennen, wie sie es
      weltweit getan werden, oder muss ich noch immer
      den Wettbewerbsnachteil der Nichtfindung meines
      Angebotes hinnehmen, will ich nicht Gefahr laufen
      eine halbautomatisch erstellte, halbruhende
      Abmahnung zu erhalten?

      Alle o.g. sind noch eingetragen!

      Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
      Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
      ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
      wieder abmahnfaehig sein.
      Aber: Waere es im Sinne des Datenschutzgesetzes BIS ZU DEM
      ZEITPUNKT legal, die Daten von des Markenrechtbruches verdaechtigen
      Leuten zu speichern um dann bei einer 'positive' Entscheidung
      eine vorbereitete Postlawine zu senden?

      Ciao,
      Wolfgang

      1. Hallo,

        Danke fuer die Antwort.
        Eine frage haette ich doch noch. Siehe unten.

        Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
        Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
        ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
        wieder abmahnfaehig sein.

        Anders:
        Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
        http://www.gravenreuth.de

        1. Hallo,

          Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
          Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
          ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
          wieder abmahnfaehig sein.

          Anders:
          Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.

          Das ist klar. Wobei jeder halbwegs informierte
          ja eine Abmahnung mit verweis auf das kommende Verfahren
          zurueckweisen oder unter Vorbehalt zahlen wuerde, was
          letzendlich bei einer grossen Zahl an Leuten nicht
          groessere Organisationskosten bedeuten wuerde.

          nein, die Frage war, inwieweit nicht Daten
          von Personen gesammelt, die davon noch nichts wissen.

          Ciao,
            Wolfgang