Wolfgang Wiese: Nachgehackt: Webspace

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Hallo,

Wenn ich jetzt dennoch auf einer von meinen Seiten das Wort 'Webspace' zur
Bezeichnung eines Webangebotes benutzen wuerde, wuerde ich
ja mit einem etwaigen Aufhebungsbeschluss durch das Bundespatentgericht
wieder abmahnfaehig sein.

Anders:
Die Marke ist nicht rechtkräftig gelöscht, es erfolgen z.Zt. nur keine Abmahnungen.

Das ist klar. Wobei jeder halbwegs informierte
ja eine Abmahnung mit verweis auf das kommende Verfahren
zurueckweisen oder unter Vorbehalt zahlen wuerde, was
letzendlich bei einer grossen Zahl an Leuten nicht
groessere Organisationskosten bedeuten wuerde.

nein, die Frage war, inwieweit nicht Daten
von Personen gesammelt, die davon noch nichts wissen.

Ciao,
  Wolfgang