Hallo Alex,
Wer einen eMail-Account hat, muss sich dort anmelden. Sicher, kann
man ja unter falschem Namen machen. Und dann muss sich der Spassvogel
registrieren, abwarten, bis er sein Login bekommt und dann unter
Deinem Namen bestellen... meinste nicht, dass das bisschen viel
Umstände machen würde?
Da stimme ich Dir zu. Um aber den Bogen wieder zum Thema Rechtsprechung zu schlagen ... beweisen, daß jemand wirklich etwas bestellt hat, fällt auch angesichts dieser Tatsache reichlich schwer.
Und die Feststellung, dass derjenige haftet, der persönliche Zugangs-
daten nicht gegen Mißbrauch schützt, ist herrschende Meinung in der
Rechtsprechung.
Die Formulierung ist mir ein bisschen zu schwammig. 100% Schutz kann es nicht geben und ist daher wohl dem Anwender nicht zuzumuten. Das das Passwort am Bildschirm klebt, ist dagegen schon ein klarer Verstoß. Aber wo sind die Grenzen?
... aber sicher hast Du Deine eMail-Adresse
nur nicht angegeben, damit sich niemand erst unter Deiner Adresse
irgendwo registrieren oder Dich mit Spam überschütten kann.
Ich könnte meine Firmenmailadresse angeben. Nur leider könnte damit niemand etwas anfangen, weil mich die Mails dann nicht erreichen würden. Ein Nachteil bei ausschließlich internen Mailsystemen aber unsere EDV-Abteilung gelobt Besserung. :-)
*kopfschüttel*
In Form eines anerkennenden Nickens? *lächel*
Gruß
Michael
PS: Sorry, wenn ich mich letztemal etwas im Ton vergriffen haben sollte. Die "Schwachsinnsgeschichte" hätte nicht sein müssen.