Sehr geehrter Herr,
In Anbetracht des schwebenden Verfahrens sollte FvG sich aus diesem Forum verabschieden (persoenliche Meinung). Ich frage mich sowieso, warum es eigentlich sein eigenes Forum nicht mehr gibt!
Antwort (auch wenn das Riskiko einer weiteren NA-Entscheidung besteht):
OLG Nürnberg "Anwaltsgästebuch" (Az.: 3 U 3977/98) NJW 1999,2116; MMR 1999,489; CI 1999,132; MMR 1999,489; K&R 1999,372
Die Homepage eines Rechtsanwalts ist Werbung. Das Gästebuch ist Teil dieser Homepage. Es entspricht der Lebenserfahrung, daß wie bei Gästebüchern in Urlaubsquatieren ist davon auszugehen, daß regelmäßig überweigend nur Dinge niedergeschrieben werden. Insoweit liegt keine sachliche Unterrichtung mehr vor.
Urteil von 23.03.1999
LG Nürnberg "Anwaltsgästebuch" (Az.: 3 0 1435/98); CR 1998,622;
MMR 1998,488; NJW-CoR 1998,431; NJW 1999,1409; BRAK Mitt. 1999,148. Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die be-rufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist (§ 43 b BRAO). Ähnlich wie bei Gästebüchern in Urlaubsquatieren ist davon auszugehen, daß regelmäßig nur positive Dinge niedergeschrie-ben werden. Insoweit liegt keine sachliche Unterrichtung mehr vor. Hinzu kommt, daß der Verfügungsbeklagte den Inhalt des Gästebuches nicht beinflußen kann, da nicht davon ausgegangen werden kann, daß der Verfügungsbeklagte rund um die Uhr jegliche Einträge in sein Gästebuch überwacht.
Urteil vom 20.5.1998
Anm: bestätigt durch OLG Nürnberg
Ich halte diese Entscheidungen für falsch - halte mich (anderes als einige andere Personen) an die Rechtsprechung.
Solange FvG sich an die Fakten hält und nicht reine Demagogik betreibt, soll er hier ruhig posten dürfen.
Grüsse
TomP.S: Nett wäre es, wen Günni uns jetzt noch eine URL zum vollständigen Urteil posten konnte, als Beitrag zur fachlichen Diskussion.
Kommt in den nächsten Tagen (wohl am Freitag) auf unserer HP. Der Scanner hat nur viel Mist mitgeliefert, sodaß ...
Und keine Ausrede "zuwenig Zeit". Die gilt nicht mehr nach den 9 persönlichen Postings
die gehen schneller als ca. 15 Seiten gescannten Text zu "bereinigen" (und ist auch unterhaltsamer).
in diesem Thread.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth