Hallo Guenter,
Kläger ist (noch) Herr Münz!
stimmt, denn trotz vollmundiger Droh... aeh Weissagungen hast du es bis heute nicht geschafft, eine Klage zu Deiner vorausgegangenen Abmahnung auf den Weg zu bringen. Oder kennst du als Anwalt den Unterschied zwischen einer Klage und einer negativen Feststellungsklage nicht mehr?
Gruss, Shannon