Ja. Eben. Deshalb ist das Verfassungswidrig. Ganz in deinem Sinne.
Haeh? Offenbar missverstehe ich Dich. Fakt ist, Guenni ist kein Staat, also kann er keine Zensur im juristischen Sinne durchfuehren (vgl. <../../sfarchiv/2000_2/t14964.htm#a76230>), d.h. er hat noch nicht mal die Moeglichkeit. Du meintest nun aber, es *ist* Zensur, wenn er nicht auch solche Urteile auf seine HP bringt, denen der Bezug zum Internet fehlt. Aufgrund dieses Wiserspruchs meine Anspielung.
So long
P.S. Hier gibt's gerade ziemlich Verbindungsprobleme. Koennte sein, dass dies ein Doppelposting ist. If so, sorry for that.