Wer oder was ist das(!) Web?
Günter Frhr. v. Gravenreuth
- meinung
Hallo Leute,
da der nachfolgende Beitrag, auch wenn er (noch) eine Antwort auf
http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/78416.html
ist, doch vollkommen neue Themen betrifft, habe ich mir erlaubt einen neuen Thread zu eröffnen:
<lösch>
- Sie haben in </selfaktuell/forum/messages/78264.html> vier eindeutig "verbotende" Web-Adressen "genannt". Wo ist der Unterschied dazu, wenn Sie diese Adressen anklickbar gemacht hätten? Haben Sie sich durch die Nennung der Adressen nicht viel mehr strafbar gemacht, als wenn Sie sie außerdem noch anklickbar gemacht hätten?
Wonach soll das Nennen von URLs verboten sein, welche Rechtsnorm?
Man darf sich nur nicht deren Inhalte zueigen machen.
Bei
http://www.burks.de/nazis.html
ist z.B. eine große Sammlung von Antifa- und(!) Nazi-URLs (die zitierten habe ich von dort).
Herr Burks ist bestimmt kein Nazi.
- Was halten Sie von Tim Berners Lee?
a) Kein Gott und daher nicht anzubeten.
b) Ein technisch geniale Kopf, der ebenso wie Bill Gates einen technischen Standart geschaffen hat, der sich durchsetzte.
c) Im Gegensatz zu Bill Gates ein schlechter Kaufmann (eine Vielzahl seiner Ideen wären wohl patentfähig gewesen).
Hat das Web auf Leute wie Sie gewartet? Wenn ja, warum?
Gegenfrage:
Wer oder was ist das(!) Web?
Ich sehe IT-Netze (und das Internet ist nur eines von vielen) nur als
a) technisches Standarts,
b) Rechner, deren Inhaber bestimmt haben, dass diese nach einem (oder mehreren) Standart(s) arbeiten, sodass die vernetzten Rechner entsprechenden den technischen Möglichkeiten des betreffenden Standarts miteinander kommunizieren können.
Die Standarts, die von den meisten Personen genutzt werden, setzen sich weltweit durch (siehe: MS-DOS und WINDOWS im Gegensatz zu CPM, Apple-DOS und Unix).
Nennen wir es mal "IT Darwinismus".
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de
Als Anwalt und mit einem zusätzlichen FH-Studium sollten sie wissen, dass man Standard nicht mit "t" am Ende schreibt.
Zu ihrer Frage. Was sie im Web sehen wissen wir inzwischen: eine Möglichkeit Geld zu verdienen.
Als Anwalt und mit einem zusätzlichen FH-Studium sollten sie wissen, dass man Standard nicht mit "t" am Ende schreibt.
ok, ok es ist auch schon nach 22.00 Uhr und ich habe den Text wiederholt in sich kopiert.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo,
ok, ok es ist auch schon nach 22.00 Uhr und ich habe den Text wiederholt in sich kopiert.
Urg...
ich hoffe das heißt jetzt nicht, das dieselbe Diskussion nun ebenfalls
auf de.soc.recht, de.soc.recht.datennetze, de.org.ccc, foren.recht.de, ... stattfindet?
Das gibt dann bestimmt wieder 100 Messages mehr zum Download...
Ciao,
Wolfgang
<lösch>
ich hoffe das heißt jetzt nicht, das dieselbe Diskussion nun ebenfalls
auf de.soc.recht, de.soc.recht.datennetze, de.org.ccc, foren.recht.de, ... stattfindet?
Wenn sie niemand dorthin postet.
Das gibt dann bestimmt wieder 100 Messages mehr zum Download...
Darum bin ich mit diesem Thema lieber hier als bei de.org.ccc oder der de.soc.recht.misc. Auch ich möchte noch die Zeit zum Lesen und Antworten finden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hi,
Wer oder was ist das(!) Web?
wer oder was ist das(!) Vaterland?
Was soll eigentlich das Ausrufungszeichen dabei?
Cheatah
Hi,
Wer oder was ist das(!) Web?
wer oder was ist das(!) Vaterland?
Zumindest kein technischer Standard.
Was soll eigentlich das Ausrufungszeichen dabei?
Zitat a.d. Ausgangsposting:
#Hat das Web auf Leute wie Sie gewartet? #
Also Herrn Horn fragen, was "das Web" nach seiner Meinung ist - ich sehe es technisch.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hi,
wer oder was ist das(!) Vaterland?
Zumindest kein technischer Standard.
das Web auch nicht.
#Hat das Web auf Leute wie Sie gewartet? #
Also Herrn Horn fragen, was "das Web" nach seiner Meinung ist - ich sehe es technisch.
Ich nicht - wie jede Gemeinschaft.
Cheatah
Ich nicht - wie jede Gemeinschaft.
= Gemeinschaft von Rechnern die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo Günter!
= Gemeinschaft von Rechnern die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
= Gemeinschaft von Wesen die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
Du beschäftigst dich aber mit wirklich vielen Sachen. Aber daß du auch mit Kybernetik dich auseinandersetzt habe ich glatt bisher übersehen. Du hast hier soeben die grundsteine für die kybernetische Gesellschaft gelegt.
Grüße
Thomas
Hallo Günter!
»»
= Gemeinschaft von Rechnern die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
= Gemeinschaft von Wesen die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
Ok - bei Menschen sind Sprache, Kultur etc. die Standards - bei Rechnern TCP/IP; HTML etc.
Du beschäftigst dich aber mit wirklich vielen Sachen. Aber daß du auch mit Kybernetik dich auseinandersetzt habe ich glatt bisher übersehen. Du hast hier soeben die grundsteine für die kybernetische Gesellschaft gelegt.
Zufall und nicht Absicht. Bin Techniker und kein Philosoph oder Soziologe.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hi,
Ok - bei Menschen sind Sprache, Kultur etc. die Standards - bei Rechnern TCP/IP; HTML etc.
Du scheinst es nicht begreifen zu wollen.
Das Web besteht nicht nur aus Rechnern, sondern insbesondere aus Menschen. Da steckt eine Gemeinschaft hinter, eine Kultur.
Bevor Du das nicht _begriffen_ hast, solltest Du Dir nicht anmaßen, über Begriffe des Webs - wie z.B. "Webspace" - zu urteilen. Das steht Dir einfach nicht zu.
Bin Techniker und kein Philosoph oder Soziologe.
Ein bißchen Philosophie würde Dir aber ganz gut tun. Schließlich arbeitest Du nicht nur am Recht, sondern auch an der Gerechtigkeit - und das, soweit ich es sehe, mehr als erfolglos. Du mußt noch viel lernen.
Cheatah
Guten Abend,
Ich nicht - wie jede Gemeinschaft.
= Gemeinschaft von Rechnern die nach einem einheitlichen Standard miteinander kommunizieren können?
Das scheint ja eine Fluchthaltung zu sein, schließlich reden Sie hier gegen besseres Wissen - oder postet Ihr Computer für Sie?
"Das Web" ist so was ähnliches wie Ihre Gemeinde, nur scheinbar außerhalb Ihres Wahrnemungsvermögens. Aber es ist ja auch recht schwer, jemanden als vollständige Person wahrzunehmen, der nicht wirklich real manifestiert vor einem steht. Das geht aber nicht nur Ihnen so, in gewissem Grade geht das jedem so.
"Das Web" ohne den Menschen(User-)Kontext gibt es nicht, wir leben ja nicht in einem Hohlbein-Roman, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
MfG
Andy Magdeburg
Sehr geehrter Herr v. Gravenreuth,
Abgesehen davon, daß es sich hier um ein HTML-Forum handelt und der Thread
doch ein bißchen weit "off topic" ist...
»»Wonach soll das Nennen von URLs verboten sein, welche Rechtsnorm?
Man darf sich nur nicht deren Inhalte zueigen machen.
Wo ist der Unterschied zwischen der Nennung einer URL und deren Verlinkung?
Ich biete doch alle zum Besuch der Seite notwendigen Informationen, alles was der anwender/besucher
noch tun muß ist die URL kopieren und in die Adresszeile einfügen. Dieses Mindestmaß an kreativer Intelligenz
kann man gewiß bei 80% aller Surfer voraussetzen. (Vielleicht bin ich da ja auch zu optimistisch ;-) )
Wenn ich jemanden darauf HINWEISE, das es da und dort illegale, meinetwegen pornografische oder extremistische
Inhalte zu finden gibt - ob Link oder nicht - mache ich mich dann nicht in gewissem Maße strafbar?
Oder muß ich einen Seitenlangen "Disclaimer" vorschalten, in dem ich mich ausdrücklich von allem möglichen distanziere?
Wer oder was ist das(!) Web?
Sicher nicht mehr das, was Leute wie Berners-Lee und co sich darunter vorgestellt haben.
Seit die Marktstrategen dieses Feld entdeckt haben, wird es mehr und mehr zur kommerziellen Plattform.
Andererseits: Ohne diesen "Push" wären Internetsurfer sicher immer noch Exoten.
Ich sehe IT-Netze (und das Internet ist nur eines von vielen) nur als
a) technisches Standarts,
b) Rechner, deren Inhaber bestimmt haben, dass diese nach einem (oder mehreren) Standart(s) arbeiten, sodass die vernetzten Rechner entsprechenden den technischen Möglichkeiten des betreffenden Standarts miteinander kommunizieren können.
- nicht mehr und nicht weniger.
Die Standarts, die von den meisten Personen genutzt werden, setzen sich weltweit durch (siehe: MS-DOS und WINDOWS im Gegensatz zu CPM, Apple-DOS und Unix).
Nennen wir es mal "IT Darwinismus".
Gibts auch einen "Anwalts-Darwinismus"...
Mit freundlichen Grüßen
Auch mit freundlichen Grüßen
Uwe Kuhnert
Sehr geehrter Herr v. Gravenreuth,
Abgesehen davon, daß es sich hier um ein HTML-Forum handelt und der Thread
doch ein bißchen weit "off topic" ist...
Wenn man hier nicht über das Web aber über das Wetter reden darf ...
»»Wonach soll das Nennen von URLs verboten sein, welche Rechtsnorm?
Man darf sich nur nicht deren Inhalte zueigen machen.
Wo ist der Unterschied zwischen der Nennung einer URL und deren Verlinkung?
Ich habe diese URL‚s nicht "nur" genannt, sondern sie als Beispiele dafür aufgeführt, dass wir gegen Links von diesen URL‚s auf unsere HP vorgehen würden.
Eine reine Nennung von (z.B. indizierten) URL‚s ist kritsch. Es gibt z.B. eine Strafentscheidung zu der (unkommentierten) Veröffentlichung aller indizierten URL‚s. Die Nennung von einzelnen URL‚s als Beispiele ist IMO jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Auch im SPIEGEL standen schon Nazi-URL`s.
Wer oder was ist das(!) Web?
Sicher nicht mehr das, was Leute wie Berners-Lee und co sich darunter vorgestellt haben.
Seit die Marktstrategen dieses Feld entdeckt haben, wird es mehr und mehr zur kommerziellen Plattform.
Andererseits: Ohne diesen "Push" wären Internetsurfer sicher immer noch Exoten.
Wie vor Jahren (und heute immer noch) z.B. Fido, Z-Netz, Maus-Netz etc.
Gibts auch einen "Anwalts-Darwinismus"...
Warum soll es ihn nicht geben?
Auch Anwälte müssen sich auf ihrem Markt durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hi,
Gibts auch einen "Anwalts-Darwinismus"...
Warum soll es ihn nicht geben?
wie wäre es eigentlich mit einem Anwalts-Darwin-Award? ;-)
Cheatah, SCNR
wie wäre es eigentlich mit einem Anwalts-Darwin-Award? ;-)
Dafür würde ich die www.dollar.de vorschlagen ;-)
MfG
Günter
Hi,
wie wäre es eigentlich mit einem Anwalts-Darwin-Award? ;-)
Dafür würde ich die www.dollar.de vorschlagen ;-)
laß mich raten: Du hast keinen Schimmer, was der Darwin-Award ist, richtig? ;-)
Cheatah
Ich habe diese URL‚s nicht "nur" genannt, sondern sie als Beispiele dafür aufgeführt, dass wir gegen Links von diesen URL‚s auf unsere HP vorgehen würden.
Eine reine Nennung von (z.B. indizierten) URL‚s ist kritsch. Es gibt z.B. eine Strafentscheidung zu der (unkommentierten) Veröffentlichung aller indizierten URL‚s. Die Nennung von einzelnen URL‚s als Beispiele ist IMO jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Auch im SPIEGEL standen schon Nazi-URL`s.
So ich habe nun o.g. Strafentscheidung gefunden:
AG Hamburg-Bergedorf "Werbung für indizierte Schriften" (Az.: 411 - 247/99 - 7005 Js 196/98)
Der Angeklagte hat auf seiner Homepage verschiedene Schriften (hier Internetseiten), die von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert worden waren, ohne Verlinkung aufgelistet. Der jeweilige Internet-User mußte, wenn er die (indizierten) Internetseiten besuchen wollte, die Adressen selbst eingeben oder kopieren.
Dies stellt nach Auffassung des Amtsgerichtes einen Verstoß gegen §§ 5, 21 GjS (Gesetz zur Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften) dar. Die reine Auflistung der indizierten Internetseiten erfolgt ohne Genehmigung der Behörde und diente offensichtlich auch nicht als Warnung vor diesen Seiten.
... und genau das habe ich nicht gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo Günter!
AG Hamburg-Bergedorf "Werbung für indizierte Schriften" (Az.: 411 - 247/99 - 7005 Js 196/98)
»» Der Angeklagte hat auf seiner Homepage verschiedene Schriften (hier Internetseiten), die von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert worden waren, ohne Verlinkung aufgelistet. Der jeweilige Internet-User mußte, wenn er die (indizierten) Internetseiten besuchen wollte, die Adressen selbst eingeben oder kopieren.
»» Dies stellt nach Auffassung des Amtsgerichtes einen Verstoß gegen §§ 5, 21 GjS (Gesetz zur Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften) dar. Die reine Auflistung der indizierten Internetseiten erfolgt ohne Genehmigung der Behörde und diente offensichtlich auch nicht als Warnung vor diesen Seiten.
... und genau das habe ich nicht gemacht.
Au weia! Da muss dir aber eine böse, böse Panne unterlaufen sein. Bestimmt nur in der Eile. Denn du hast vergessen zu Warnen und dich zu distanzieren: http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/78264.html
Da hast du ohne verlinkung aufgelistet und das ohne Genähmigung der Behörde. Wussten wir hier nicht, daß du ein Gutmensch bist, könnten einige auf die dumme Gedanken kommen: daß du da Werbung gemacht hast.
Aber eben, wir wissen, daß du nur Aufklärung betreibst für unser aller Wohl. Und wie nötig das ist, weiss du ja am besten. Also mach immer munter weiter. Eines Tages wird sich das gelohnt haben.
Grüße
Thomas
Hallo,
helfen Sie meinem Nichtwissen bitte auf die Sprünge. Wenn ich den Hintergrund des Urteils richtig verstanden habe, dann geht es darum, daß auch die nichtverlinkte Nennung der Bezugsquellen in einem nichtkritische Kontext dem Aufruf zum beschaffen dieser "Produkte" (Schriften) gleichkommt. vulgo: Verbreitung jugendgefährderter Schriften.
Wie weit kann man das führen? Würde auf einer eindeutigen "Nazi"-Seite keine Adresse, sondern nur die Titel der Schriften stehen, sinngemäß "Leute, lest den Leuchterreport" wäre das nach meiner Bescheidenen Meinung auch eine Förderung zur Verbreitung von jugendgefährdeten Schriften.
und das wiederrum bedeutet, das der Satz auf einer Homepage: "Leute, benutzt den FTP-Explorer" ebenfals ein Aufruf zur Verbreitung dieses Programmes ist. Die vier Möglichkeiten:
sind dann meiner bescheidenen Meinung alle der Verbreitung dieses Programmes förderlich. Die Unterschiede sind nur, das dem Besucher der Seite unterschiedliche Aktionen zugemutet werden. Einmal muß er nur klicken, damit der Browser die Adresse automatisch in die Adressleiste einträgt und auf den Weg bringt, einmal muß der Besucher selber tippen, einmal muß er sich die Adresse selber besorgen. Der Effekt (auch für Ihre Mandantin) ist der gleiche. Das ungeliebte Umsatzschädingende Programm wird beworben. Wo ist jetzt der Unterschied? (keine Rethorische Frage, ehrlich....)
Chr. Heller
Hallo,
Wo ist der Unterschied zwischen der Nennung einer URL und deren Verlinkung?
Ich habe diese URL‚s nicht "nur" genannt, sondern sie als Beispiele dafür aufgeführt, dass wir gegen Links von diesen URL‚s auf unsere HP vorgehen würden.
Eine reine Nennung von (z.B. indizierten) URL‚s ist kritsch. Es gibt z.B. eine Strafentscheidung zu der (unkommentierten) Veröffentlichung aller indizierten URL‚s. Die Nennung von einzelnen URL‚s als Beispiele ist IMO jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Auch im SPIEGEL standen schon Nazi-URL`s.
Du drückst dich durch falsch Beispiele davor auf die eigentliche Frage zu kommen:
Wie willst du verhindern das dich jemand linkt, wenn dieser jemand den Link weder mit einer Wertung
versieht, noch diesen direkt in ein bestimmtes kriminelles Umfeld packt.
Das obige Beispiel ist auch da ganz falsch, weil es ja von den Link AUF etwas kriminelles ausgeht.
Hier ist die Frage: Wie kann man einen Link von einer unliebsamen Seite verbieten, auch
wenn diese bei der Linksetzung sich an Recht und Gesetz hält.
Sehe es nicht falsch, ich versteh es durchaus das man nicht möchte, das jeder
einen Link auf mich setzt, aber zum einen kann ich es nicht kontrollieren
(und wenn ich es versuchte, wäre hier der Manipulation und auch der Unterstellung falscher Tatsachen
durch Dritte Tür und Tor geöffnet), zum anderen hindere ich doch jemand dadurch an
der freien Meinungsäußerung, wie das obige Urteil ja doch genau sagt.
Wie gesagt: Ich gehe aber jetzt von einer Seite aus, die den Link NICHT in ein kriminelles Umfeld legt.
Das Umfeld kann aber durchaus subjektiv nicht angenehm sein.
Klar kann man die Leute per Mail oder Post auffordern denLink wegzumachen.
Aber an ein recht darauf glaub ich nicht. Vielleicht geht das in Burma, wo sie noch strenger sind als
in China, aber trotzdem, eine Begründung wäre interessant!
Ciao,
Wolfgang
Du drückst dich durch falsch Beispiele davor auf die eigentliche Frage zu kommen:
Wie willst du verhindern das dich jemand linkt, wenn dieser jemand den Link weder mit einer Wertung
versieht, noch diesen direkt in ein bestimmtes kriminelles Umfeld packt.
Andere Denkansatz (hatte ich heute schon mal gepostet):
Alle Links von
A nach X
B nach X
C nach X
D nach X
E nach X
F nach X
betreffen auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung des X.
X kann IMO gegen "normale" Linker nichts unternehmen. Die rechtliche Begründung ist vergleichbar mit der Rechtsprechung zum "virtuellen Hausverbot". Auch eine GmbH kann Chater aus ihrem Chatroom nicht ausschließen, solange diese sich unterhalb der Beleidigungs-, Verleumdungs- etc. -grenze bewegen.
X kann sich jedoch IMHO dagegen wehren, daß sein Ruf durch einen Link auf seine HP beeinträchtigt wird.
Reales Beispiel:
Eine Hardcore-Site - nennen wir sie einmal "www.sex.com" - hat auf der Startseite die übliche Verzweigung:
Erwachsen = ENTER
Kind = Children watch.
In dem mir bekannt Fall war der Ausgang " Children watch" unmittelbar mit der HP einer Firma verbunden, die Kinder als Zielgruppe hat.
Der Link war sicher gut gemeint! Man konnte man jedoch den Eindruck gewinnen, daß die "Kinder-Firma" irgendetwas mit der Porno-Firma zu tun hat.
IMHO wäre dieser Link angreifbar.
Das obige Beispiel ist auch da ganz falsch, weil es ja von den Link AUF etwas kriminelles ausgeht.
Hier ist die Frage: Wie kann man einen Link von einer unliebsamen Seite verbieten, auch
wenn diese bei der Linksetzung sich an Recht und Gesetz hält.
s.o. Beispiel.
Ein Link der Firma LEGO auf die "Kinder-Firma" wäre sicher nicht angreifbar.
Ein Link der Porno-Firma A auf die HP der Porno-Firma B wäre sicher auch nicht angreifbar.
Sehe es nicht falsch, ich versteh es durchaus das man nicht möchte, das jeder
einen Link auf mich setzt, aber zum einen kann ich es nicht kontrollieren
Das ist eine ganz andere Frage - ebenso kann es Probleme mit der Durchsetzbarkeit bei ausländischen Link-Setzer geben.
(und wenn ich es versuchte, wäre hier der Manipulation und auch der Unterstellung falscher Tatsachen
durch Dritte Tür und Tor geöffnet), zum anderen hindere ich doch jemand dadurch an
der freien Meinungsäußerung, wie das obige Urteil ja doch genau sagt.
Wie gesagt: Ich gehe aber jetzt von einer Seite aus, die den Link NICHT in ein kriminelles Umfeld legt.
Ich möchte die Sache nicht auf ein "kriminelles Umfeld" reduzieren - s.o.
Das Umfeld kann aber durchaus subjektiv nicht angenehm sein.
Spätestens wenn der gesetzte Link ruf- und/oder geschäftsschädigen ist (was wiederum eine Beweisfrage wäre), hat man IMO Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo,
Alle Links von
A nach X
B nach X
C nach X
D nach X
E nach X
F nach Xbetreffen auch das Recht auf informelle Selbstbestimmung des X.
Hm...um das auf die Papierwelt zu übertragen, hiesse das ja, das ich wenn ich eine Literaturquelle
für meine ARbeit heranziehe und den Ursprung im Anhand des Buches nennen will, den Autor der
Quelle zuerst fragen müßte.....
Ist das praktisch durchführbar und überhaupt im Sinne des "Rechts auf informelle Selbstbestimmung"?
.
Ein Link der Firma LEGO auf die "Kinder-Firma" wäre sicher nicht angreifbar.
Ein Link der Porno-Firma A auf die HP der Porno-Firma B wäre sicher auch nicht angreifbar.
Genau darum geht es mir -wir liegen garnicht so weit in diesem Punkt auseinander.
Nur: Angreifbar oder nicht, die ganze Sache ist auch leider sehr subjektiv;
Generell können wir uns also darauf einigen:
Man kann nur Links auf die eigene Seite verhindern, wenn diese wirklich ruf- und persönlickeitsschädigend
sind.
Nicht aber nur dadurch, daß man subjektiv nicht davon angetan ist.
Sehe es nicht falsch, ich versteh es durchaus das man nicht möchte, das jeder
einen Link auf mich setzt, aber zum einen kann ich es nicht kontrollierenDas ist eine ganz andere Frage - ebenso kann es Probleme mit der Durchsetzbarkeit
bei ausländischen Link-Setzer geben.
"Probleme" ist gut :)
Der Beamte des BKA wurde dirch ziemlich mitleidig anschauen, wenn du
versuchen würdest gegen eine Site anzugehen die in Amerka gehostet und geleitet ist, die
aber deine Seite verleumdet.
Nicht das du ggf. nicht Recht hättest - In der Praxis ist es so, daß es mit Anzeigebeginn
gegen einen ausländischen Anbieter bis zu einem 3/4 Jahr dauern kann, bis die
Kollegen im Ausland an der Tür des Widerparts klopfen...
Bei solch "unbedeutenden" Delikten ist da wohl eher die
Wahrscheinlichkeit hoch, das der Statsanwalt die Sache von vorneweg einstellt.
Ganz anders dagegen wenn es sich um wirklichen Kapitalschaden handelt, wie dem
Schaden durch Hacking, DoS,...
(Ein mittlerer DoS-Attack kostet ja an Traffik dem Backbonebetreiber ein paar Tausend Mark...
und dem Sitebetreiber -so er nicht denTraffik zahlen muß- Verlust an Werbe-/Kundeneinnahmen)
Ciao,
Wolfgang
Hallo,
noch was entscheidendes:
Es ist softwaretechnisch ein Klaks einen gegebenen Text nach vorkommen von
Strings zu durchsuchen, die der Syntax einer URL entsprechen und
daraufhin diese in einen Link umzuwandeln.
Angenommen nun, ich schreibe mit meinem textorientierten Mailtool "elm"
eine E-Mail, wo ich explizit eine URL nennen, ohne aber
diese durch Angabe von HTML-Tags zu linken, so bin ich in diesem
Moment auf der sicheren Seite.
ABER: Diverse Mailprogramme haben bereits die obien beschrieben Suchfunktion drin
und stellen jede genannte URL als Link dar.
Und schon hat der Absender der E-Mail ggf. gegen Urheberrecht verstossen, oder
gegen die Auflagen zur Nenneung von indizierten Links etc pp.
Und zwar nur dadurch das das Programm des Empfängers dies gemacht hat.
Gut, man kann sich hier sicher noch herausreden von
wegen persönlicher Mail und so und der Empfaenger ist selbst schuld.
Nur: Was , wenn das Mailprogramm des EMpfängers in seiner
verbreitung steigt, so daß es eigentlich zum Standard gehört?
Und noch schlimmer? Was wenn die Mail an eine Liste ging, wie bei
eGroups oder eCircle, so das die dortige Listensoftware den text ins Web stellt
und dort auch die URLs als Link darstellt?
Auf diese Weise wäre doch jeder sehr schnell sehr einfach und ungewollt
ein Markenrechtsbrecher oder Schlimmeres... :)
Konkretes Beispiel: Du benutzt diesen Dienst, dieses Forumsystem.
Du weißt aber das alle Messages hier archiviert werden und dabei die Threads
zusammen in eine Datei gespeichert werden.
Was wäre, wenn in einer neuen version irgendwann mal bei dieser Archivierung eine
automatische Linkkontrolle stattfinden würde, so daß später die URLs
die du oben angegeben hast, plötzlich linkbar wäre?
Oder wenn dies garnicht die Forenssoftware machen würde, sondern einfach der Browser
es von sich aus machen würde?
Was dann?
Du siehst, das obige Argument zur Einordnung von Links HAT
ein großes logisches Loch.
Ciao,
Wolfgang
Technisch sicher alles zutreffend.
<lösch>
Du siehst, das obige Argument zur Einordnung von Links HAT
ein großes logisches Loch.
Ich versuche Links insoweit eben nicht schematisch, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Ich versuche Links insoweit eben nicht schematisch, sondern einzelfallbezogen zu beurteilen.
Und wo liegt die "einzelfall"-bezogene Beurteilung wenn Standartsoftware (Microsoft-Offive 2000 z.Bsp.)eben diese Adressen schon standartmäßig als Links definiert, sobald sie geschrieben sind? Im Gutdünken einer einzelnen Person, die mal den Daumen hebt und mal senkt? "Einzelfallbezogen"?
MfG
Stoldt
Hallo
Wo ist der Unterschied zwischen der Nennung einer URL und deren Verlinkung?
[...]
Wenn ich jemanden darauf HINWEISE, das es da und dort illegale, meinetwegen pornografische oder extremistische
Inhalte zu finden gibt - ob Link oder nicht - mache ich mich dann nicht in gewissem Maße strafbar?
Wieso sollte ich?
Wenn ich dir erzähle, daß es um die Ecke einen Hehler gibt, der dir alles verkauft, mache ich mich doch auch nicht strafbar, wenn du dort etwas kaufst, sondern der Hehler und evt. du.
Henryk Plötz
Grüße von der Ostsee
Hallo Günter!
Wonach soll das Nennen von URLs verboten sein, welche Rechtsnorm?
Günter, so vergesslich bist du nun auch wieder nicht! Denn das fragen ja viele, die du abgemahnt hast - aber das natürlich nur im Interesse deiner Mandatarin, versteht sich.
Man darf sich nur nicht deren Inhalte zueigen machen.
Das hilft dir nicht. Leider. Denn du hast recherchiert dazu. Du hast also bewusst diese Links ausgewählt und weil wir wissen, daß du ein gründlicher Mensch bist, können wir davon ausgehen, daß du wirklich überprüft hast, ob das was du hier angibst nicht nur Buchstabensalat ist; du hast also diese Links überprüft. Da muss du wirklich sehraufpassen Günter, denn wenn du so weitermachst, rutschst du aus der Lager der Gutmenschen hinfort und das würde mich doch sehr bertüben, wenn wir dich verlören.
Wer oder was ist das(!) Web?
Ich sehe IT-Netze (und das Internet ist nur eines von vielen) nur als
a) technisches Standarts,
b) Rechner, deren Inhaber bestimmt haben, dass diese nach einem (oder mehreren) Standart(s) arbeiten, sodass die vernetzten Rechner entsprechenden den technischen Möglichkeiten des betreffenden Standarts miteinander kommunizieren können.
- nicht mehr und nicht weniger.
Ahh ... ja ja. Du und der Raum. Wir wissen, daß du ein Problem mit dem Raum 'Internet'hast. (ich wollte hier ja nicht Webspace sagen, denn das würden hier doch glatt viele missverstehen, du weisst ja schon)
Es ist merkwürdig, aber so ist es nun mal: Juristen haben ein Problem mit dem Raum. Kaum zu glauben, aber sie haben Angs vor diesem Raum, genannt Internet. Da ist nicht fix. Was heute hier war, kann morgen wo anders sein und umgekehrt. Keine handfeste, grifbare Dinge, alles ist irgendwo und niergends.
Dann ist es nur verständlich, daß die Juristen versuchen dieses so konfuses und schwammiges Etwas festzuhalten. Wir verstehen dich gut. Da braucht man schnell irgendwelche Gesetze aus alten Tagen, denn an sie hat Jurist sich gewöhnt, er hat diese staubige alte Paragraphen sogar liebgewonnen. Klar, diese Schuhe passen zwar nicht so 100%- ig aber das stört niemanden wirklich, denn seit Prokrustes wissen wir, daß man nicht die "Schuhe" anpassen muss, sonder die Menschen zuschneiden kann.
Naja, so ist es klar, was für dich das Web ist. Maschinen, Scharuben, Kabel, etc. etc. Hauptsache man kann es angreifen, nicht wahr? Wir verstehen das. Wirklich. Es erklärt schließlich auch dein Unbehagen gegen Entdecker des Web. (nein, nicht Explorer. Denn das ist ja was ganz anderes. Das ist ja nur etwas für disco-freaks, gell?!) Denn was gibt es an einem Haufen Kabel schon sowiel zu entdecken?
Die Standarts, die von den meisten Personen genutzt werden, setzen sich weltweit durch (siehe: MS-DOS und WINDOWS im Gegensatz zu CPM, Apple-DOS und Unix).
Nennen wir es mal "IT Darwinismus".
Wie wahr, wie wahr. Ich bin so froh, daß du das auch so siehst. Genau das verbindet uns und dich nämlich unzertrennlich. Die Standards. Wie etwa HTML. Und darin das <a href="">. Standardmäßig. Sozusagen IT-evolutionär. Dieser dein IT Darvinismus ist wirklich einleuchternd. Ich bin so stolz auf dich!
Grüße
Thomas
Die Standarts, die von den meisten Personen genutzt werden, setzen sich weltweit durch (siehe: MS-DOS und WINDOWS im Gegensatz zu CPM, Apple-DOS und Unix).
Nennen wir es mal "IT Darwinismus".
Unix??? nicht durchgesetzt??? Pffrrrr!!! Hoffentlich erwischt Dich die natürliche Auslese endlich!!!
Seid gegrüßt!
Unix??? nicht durchgesetzt??? Pffrrrr!!! Hoffentlich erwischt Dich die natürliche Auslese endlich!!!
Da hast Du Recht... man sollte das IT-Diplom des FvG einziehen... gerade im WWW ist die Übermacht von Unix erdrückend. Tz tz tz....
Es wundert mich nicht mehr, daß Richter ohne IT-Diplom Unsinn urteilen, wenn schon Rechtsanwälte mit Diplom völlig falsche Vorstellungen haben...
Lord Helmchen