Ih schreibt, das ihr den Text der Abmahnung nicht veröffentlichen dürft. Ok, Schwamm drüber.....
Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?
Das ist auch schon mal so gemacht wurden. Da gibts nämlich auch keine Gesetz, das sowas verbietet.
Und alles zusammen darf dann auch vor Gericht benutzt werden und beweist den Zweck des Gelderwerbs. Damit fällt dieser bescheuerte Freiherr auf die Schnauze.