Asgard: Abmahnung

Ih schreibt, das ihr den Text der Abmahnung nicht veröffentlichen dürft. Ok, Schwamm drüber.....
Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?
Das ist auch schon mal so gemacht wurden. Da gibts nämlich auch keine Gesetz, das sowas verbietet.
Und alles zusammen darf dann auch vor Gericht benutzt werden und beweist den Zweck des Gelderwerbs. Damit fällt dieser bescheuerte Freiherr auf die Schnauze.

  1. Hi,

    Damit fällt dieser bescheuerte Freiherr auf die Schnauze.

    mässige Deine Zunge - ähm, Dein Keyboard. Wir wollen hier doch nicht beleidigend werden.

    Grüsse
      speedy

  2. Hallo Asgard (macht sich doch besser - oder?)

    eine solche Aktion (oder zumindest eine, die dieses Ziel verfolgt)
    gibt es bereits:

    < http://www.speedlink.de/news/180400a.html>
    <Zitat>
    "Alle Abmahnopfer werden aufgefordert, das erhaltene Abmahnungsschreiben mit Rechnung nach München an die Staatsanwaltschaft und die Anwaltskammer zu faxen."
    </Zitat>

    Übrigens - auch wenn man mit jemanden Zoff hat, kann man trozdem höflich bleiben (Kalte Höflichkeit trifft besser als Heißer Zorn!)

    Gruß, Eckard (auch so ein Gruß macht doch etwas her?)

  3. Hallo Asgard

    Ih schreibt, das ihr den Text der Abmahnung nicht veröffentlichen dürft. Ok, Schwamm drüber.....
    Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?

    Treffen? Es reicht bereits, ein Formular auszufuellen:
    http://www.freedomforlinks.de/Pages/abmahnform.html
    Auch das ist aber auf unseren Seiten bereits vermerkt ;-)

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Sehr geehrter Herr Münz,

      Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?

      Treffen? Es reicht bereits, ein Formular auszufuellen:

      Nur wenn die Einwilligung nach dem BDSG vorliegt - das FFL hat deswegen z.Zt. Streß (u.a.) mit dem Datenschutzbeauftragten!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
      http://www.gravenreuth.de