Sehr geehrter Herr Münz,
Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?
Treffen? Es reicht bereits, ein Formular auszufuellen:
Nur wenn die Einwilligung nach dem BDSG vorliegt - das FFL hat deswegen z.Zt. Streß (u.a.) mit dem Datenschutzbeauftragten!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de