Günter Frhr. v. Gravenreuth: Abmahnung

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Sehr geehrter Herr Münz,

Wer aber will verbieten, das ihr alle Betroffenen aufruft, sich mit euch zu treffen und den Abzockschriebs mitzubringen?

Treffen? Es reicht bereits, ein Formular auszufuellen:

Nur wenn die Einwilligung nach dem BDSG vorliegt - das FFL hat deswegen z.Zt. Streß (u.a.) mit dem Datenschutzbeauftragten!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de