Hunold: Vertrag mit Hoster

Hallo,

Ist das hosten von Domains ein Werkvertrag, den man mit seinen
Kunden, den admin-c's eingeht?

Der admin-c ist ja nicht Eigentümer, sondern "nur" Besitzer. Demzufolge kann es ja auch ein Pacht- oder Mietvertrag sein.

Wäre mal interessant, das fachmännisch / fachfraulich geklärt zu wissen.

Bis dann
Hunold

  1. Hallo Hunold.

    Der admin-c ist ja nicht Eigentümer, sondern "nur" Besitzer. Demzufolge kann es ja auch ein Pacht- oder Mietvertrag sein.

    Genau diese Frage wird in einem Rechtsstreit in den USA derzeit diskutiert.

    Ich zitiere mal aus dem SELFHTML Newsticker:
    <cite>
    Domain ist kein Eigentum
    14.05.2000 +++ Bei einem Rechtsstreit in den USA um die Domain "sex.com" lautet eine der Kernfragen "Sind Domains Eigentum oder Leihgabe?" Der Ex-Inhaber Gary Kremen beschuldigt den heutigen Admin-C, "sex.com" vor zwei Jahren durch eine gefaelschte Mail an Network Solutions gestohlen zu haben. Moeglich sind derartige und inzwischen haeufig vorkommende Uebernahmen, da viele Domainbesitzer nicht das Guardian System von Network Solutions nutzen. Statt dessen erfolgt die Identifizierung bei der Aenderung eines Domaineintrages dann nur ueber die Mailadresse, was Betruegereien erleichtert. Kremen fordert die Domain zurueck sowie einen Anteil am Verdienst mit dieser Domain aus den letzten beiden Jahren. Das Gericht lehnte seine Forderungen jedoch mit der Begruendung ab, eine Domain sei kein Eigentum und koenne daher auch nicht gestohlen werden. Erst kuerzlich hatte ein US-Brufungsgericht Domains als eine "neue Art geistigen Eigentums" eingestuft, nicht aber als pfaendbares Eigentum. Auch das deutsche Network Information Center, DeNIC betrachtet Domains in seinen ueberarbeiteten  Vergaberichtlinien http://www.denic.de/doc/faq/vergaberichtlinie.html nicht als Eigentum des Antragstellers. Sie werden ihm lediglich "zur Nutzung ueberlassen". (Quelle: Internet intern)
    </cite>

    Viele Gruesse
      Kess

    1. Hallo,
      wenigstens einer der sich darum mal Gedanken macht, denn es ist schon von Bedeutung. Wäre bloss noch zu klären, ob es hierbei um Miete oder Pacht handelt (ist ein Unterschied).
      IMHO pennt der Gesetzgeber. Denn wenn dies geklärt wäre, wäre Grabbing auch kein Thema mehr.

      Bis dann
      Hunold