Tach ;-)
Preisangabe:
Nein, Swen, Du irrst. Wenn Du Dich ausschliesslich an Firmen wendest, genügt die Nettopreisangabe, weil die USt ein durchlaufender Posten ist und das letztendlich nicht interessiert.
Zu der Konkurssache:
Mal mal eine Kalkulation auf. Wenn Du ein Unternehmen (auch ein Unterschied) hast, wirst Du so etwas schon mal mit Deinem Steuerberater gemacht haben. Und wenn das denn zu teuer wird, muss ne Mischkalkulation ran. Und die, mein Lieber, hat sich gewaschen.
Gruss aus der Buchhaltung
Hunold
Moin
Jeder hat die Freiheit, die Preise so zu gestalten, wie er es für richtig hält. Wenn er jeoch Orginal-Software einsetzt, müsste die Kalkulation anders aussehen. Von Strom, Wasser etc gar nicht zu
reden.Du beschreibst das Recht auf Konkurs, dass sicherlich jeder hat und dass niemandem genommen weden sollte.
Bernd meinte aber was anderes: Die Preisangabenverordnung schreibt klar fest, wie "Endpreise", die sich an _Letztverbraucher_ richten, auszusehen haben. Und danach gehören die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile dazu.
Swen