Peter Tübben: Meinungen sammeln

Hallo Leute,

darf ich eine Seite in's Netz stellen, auf der die Besucher Ihre Meinung zu einzelnen Personen eines Berufszweiges äußern, oder muß ich dann mit eventuellen Klagen dieser 'bewerteten' Personen wegen übler Nachrede befürchten?

Danke im voraus & Grüße ... Peter

  1. darf ich eine Seite in's Netz stellen, auf der die Besucher Ihre Meinung zu einzelnen Personen eines Berufszweiges äußern, oder muß ich dann mit eventuellen Klagen dieser 'bewerteten' Personen wegen übler Nachrede befürchten?

    sicher Letzteres,

    du bist verantwortlich für die Inhalte, wenn du die Leute explizit zu Meinungsäußerungen aufforderst und ihnen die Möglichkeit dafür explizit gibst

    aber sag mal, brauchst du solche Risiken? ist dir der Alltag nicht abenteuerlich genug?  :-)

    Gruss
    Connie

    1. Hallo Connie,

      du bist verantwortlich für die Inhalte, wenn du die Leute
      explizit zu Meinungsäußerungen aufforderst und ihnen die
      Möglichkeit dafür explizit gibst

      und was ist mit der sonst so hochgelobten Meinungsfreiheit? Es geht mir hierbei nicht um Polemik oder Diskriminierung, sondern um sachlich gehaltene Kritiken (die durchaus auch positiv sein dürfen :-).

      aber sag mal, brauchst du solche Risiken? ist dir der Alltag
      nicht abenteuerlich genug?  :-)

      lebe wild und gefährlich ;-)

      Danke & Grüße ... Peter

      1. Tach,

        und was ist mit der sonst so hochgelobten Meinungsfreiheit? Es geht mir hierbei nicht um Polemik oder Diskriminierung, sondern um sachlich gehaltene Kritiken (die durchaus auch positiv sein dürfen :-).

        Wo rechte sind, sind auch Pflichten.
        Zum Beispiel die Pflicht zur Einhaltung von
        Paragraph 202a Stgb.

        Aber nenn mir eine Person, die der Lage ist, eine neutrale
        sachliche Kritik zu geben. Du wirst aber keine Finden,
        da bereits das abgeben einer meinung subjektiv ist.

        Ciao,
        Wolfgang

  2. Hallo Peter

    darf ich eine Seite in's Netz stellen, auf der die Besucher Ihre Meinung zu einzelnen Personen eines Berufszweiges äußern, oder muß ich dann mit eventuellen Klagen dieser 'bewerteten' Personen wegen übler Nachrede befürchten?

    Wenn jemand im einem der Beträge beleidigt wird hast Du schlechte Karten. Es gibt da auch schon Urteile. Schau mal auf der page von FvG vorbei. Da findest Du einiges in dieser Richtung.
    In einem Beispiel hatte wohl jemand den "Dorftrottel der Woche" gekürt und sich dafür eine Klage eingehandelt und verloren.
    Gruß
    Jürgen

    1. Hallo Jürgen,

      Wenn jemand im einem der Beträge beleidigt wird
      hast Du schlechte Karten. Es gibt da auch schon
      Urteile.

      nehmen wir mal an, ich würde nur anbieten, daß mit Noten von 1 bis 6 bewertet wird und niemand die Möglichkeit hätte, beleidigende Äußerungen zu tätigen. Dann sähe das doch ganz anders aus, oder?

      Schau mal auf der page von FvG vorbei.
      Da findest Du einiges in dieser Richtung.

      Danke für den Tip! Werde ich mir mal anschauen.

      Grüße ... Peter