Hans: 30-Tage-Testversionen

Hallo,

Von vielen Prorammen gibt es 30-Tage-Testversionen, die zwar zeitlich, nicht aber im Funktionsumfang eingeschränkt sind(Flash, Paint Shop Pro usw). Weiß jemand von Euch, ob man Sachen, die man mit diesen Testversionen erstellt hat, auch ins Netz stellen darf ??

vielen Dank

  1. Hi,

    Von vielen Prorammen gibt es 30-Tage-Testversionen, die zwar zeitlich, nicht aber im Funktionsumfang eingeschränkt sind(Flash, Paint Shop Pro usw). Weiß jemand von Euch, ob man Sachen, die man mit diesen Testversionen erstellt hat, auch ins Netz stellen darf ??

    Kommt auf das programm drauf an. Manche wollen das ja auch weil
    die damit Werbung machen, wenn z.B. auf dem GIF steht 'Made by Blafaselfoodabubabamm'

    Aber die genauere Antwort erhaelst du durch das Durchlesen
    der Benutzungsbestimmungen die du ja vor dem Start des
    Programmes gelesen haben solltest ....

    Ciao,
      Wolfgang

    P.S.: Da faellt mir der Dilbert-Joke ein, wo der dann auch
    nicht die Benutzungsrichtlinien liegt, weil eh nur das
    uebliche Blafasel...nur steht dann auch da drin, das er
    mit dem Oeffnen der Packung sich verpflichtet ein jahr
    Sklavendienst bei Bill Gates zu machen >:)

    1. P.S.: Da faellt mir der Dilbert-Joke ein, wo der dann auch
      nicht die Benutzungsrichtlinien liegt, weil eh nur das
      uebliche Blafasel...nur steht dann auch da drin, das er
      mit dem Oeffnen der Packung sich verpflichtet ein jahr
      Sklavendienst bei Bill Gates zu machen >:)

      Du hast vergessen: Die Benutzungsrichtlinien lagen in der Packung :)

      Und per Default ?? Ich meine, wenn nichts Spezielles in den Bestimmungen steht ? Habe nämlich bei PSP z.B. nichts zu diesem Thema gefunden. Das Gleiche gilt für Flash.

  2. Hallo,

    (Rechtsgefühl meines Bauches!)

    im Falle der Fälle steht sowas im kleingedruckten, das man immer so gerne so schnell wegklickt. Bis jetzt habe ich dort noch nie diese Einschränkung gelesen. Sicherlich kann die jemand da reinschreiben, ich glaube kaum, das es sittenwidrig ist und ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag ;-) Aber meistens lautet es ja sinngemäß. Sie dürfen bis zu 30 Tage dieses Program voll nutzen.... und voll nutzen heist auch, daß die produzierten Ergebnise wie bei einer Vollversion genutzt werden dürfen....

    Chräcker

    http://www.chraecker.de/stempel

    1. Hy Chräcker

      Sie dürfen bis zu 30 Tage dieses Program voll nutzen.... und voll nutzen heist auch, daß die produzierten Ergebnise wie bei einer Vollversion genutzt werden dürfen....

      Heist das, dass ich dann die Ergebnisse nur 30 Tage in Netzt stellen darf ?  ;-)

      Gruss

      Tili

      1. Heist das, dass ich dann die Ergebnisse nur 30 Tage in Netzt stellen darf ?  ;-)

        Wenn ich das richtig verstanden habe, darfst Du nur 30 Tage lang Ergebnisse produzieren :)

  3. Hi,

    ich hab mal bei Macromedia bzgl. Flash nachgefragt, und man teilte mir mit, dass Produkte die mit Testversionen erstellt wurden, genau so behandelt werden, wie bei einer Vollversion. Du darfst Sie also voll nutzen und ggf. auch kommerziell vertreiben.

    CU
    speedy

    1. ich hab mal bei Macromedia bzgl. Flash nachgefragt, und man teilte mir mit, dass Produkte die mit Testversionen erstellt wurden, genau so behandelt werden, wie bei einer Vollversion. Du darfst Sie also voll nutzen und ggf. auch kommerziell vertreiben.

      Hi,
      ist das wirklich so, denn ich habe gehoert, dass man diese "Evaluation Copys" auch nur zur Evaluierung nutzen darf. Das hiesse dann, dass man sie testen kann, aber nicht kommerziell nutzen kannst. Ich muss aber sagen, dass mich der Punkt mit der kommerziellen Vertreibung persoenlich interessiert. Hast du irgendein Material von Macromedia bekommen, dass den Punkt schriftlich belegt? Ich würde Flash auch gerne mal testen ...

      TheInsomnius

      1. Hi,

        Hast du irgendein Material von Macromedia bekommen, dass den Punkt schriftlich belegt? Ich würde Flash auch gerne mal testen ...

        Nein, ich bekam von Macromedia diese Email:
        <cite>

        Case ID: 42034827

        Hallo Herr Schrepfer,
        Sie koennen den mit einer Testversion erstellten Flashfilm veroeffentlichen
        und kommerziell nutzen, auch nach Ablauf der Zeit fuer die Testversion.

        Mit freundlichen Gruessen
        Macromedia, techsupport
        Anke Fischer
        </cite>

        Und damit war das fuer mich o.k. Solange in den Nutzungsbedingungen fuer die Evaluation Copy nichts anderes vermerkt ist, darfst Du mit deiner Arbeit sowieso machen, was Du willst.

        Viele Gruesse
        speedy

  4. hi

    weiss jemand wie man programme knacken kann, die nach 30-tagen unschädlich gemacht werden? ich meine damit man trotzdem damit weiterarbeiten kann. ich hab mal gehört, es gab ein program für so was.

    1. Hi Christian,

      selbst wenn ich's wuesste, wuerde ich es hier nicht verraten.

      Dein Wunsch verstoesst eindeutig gegen die jeweiligen Lizenz- bzw. Vertragsbestimmungen. Jeder der Dir antwortet, duerfte als Mittaeter bei einer Straftat dransein, wenn Du nach seinen Angaben was 'knackst'. Du koenntest hier genauso fragen: Wer hat dasunddas Programm und leiht mir mal eben die CD, damit ich mir ne Kopie brennen kann?

      Deine Frage hat insofern eine gewisse Gemeinsamkeit mit den Fragen nach dem Unterdruecken der Werbepanner bei kostenlosem Webspace, und da war die Meinung hier im Forum ziemlich eindeutig.

      Trotzdem viele Gruesse,
      Heiko

    2. hi,

      probiers mal damit:

      http://astalavista.box.sk/