Liebe Forumer, besonders alle, die an dem Fall "FTP-Explorer" interessiert sind,
bevor der Freiherr hier seine Haeme aussschuettet, kommen wir ihm lieber zuvor:
< http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGMuenchen990430>
Wie ihr alle sehen koennt, gibt es noch viel zu tun. Deutsche Gerichte glauben immer noch, ein Verweis, aus dem der Linksetzer keinerlei Einkuenfte hat, sei ein Vertrieb. Deutsche Richter verschliessen also weiterhin die alten, nie von einer Bildschirmroehre getroffenen Augen vor den Realitaeten der modernen Welt. "Der Muff von tausend Jahren..." sagte man vor dreiunddreissig Jahren. Muessen wir nun sagen: "Der Muff von tausenddreiunddreissig Jahren..."? Keine Sorge, wir werden weiter dran glauben und dafuer kaempfen, dass auch das Olleste Letzte Gericht irgendwann weiss, was ein Link ist.
viele Gruesse
Stefan Muenz