Stefan Muenz: OLG kennt den Unterschied zwischen Querverweis und Produktvertrieb nicht

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OLG kennt den Unterschied zwischen Querverweis und Produktvertrieb nicht

Stefan Muenz
  • recht
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    Flanor
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      Günther Dörr
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        rainer
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          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          1. 0
            Patrick
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              Günther Dörr
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        Thomas Kallwass
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          H.B
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          Günther Dörr
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        Jens-Christof Niemeyer
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          Günther Dörr
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            Calocybe
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              Heiko Schütz
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            Jens-Christof Niemeyer
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            Jens-Christof Niemeye
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        Uschi Hering
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    Günther Dörr
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    Freiheit (für Links) statt Freiherr!

    Eckard (privat)
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Peter Kreutzer
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    Jürgen Walger
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Matti Mäkitalo
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        Volker Runkel
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        Peter Kreutzer
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        Peter Kreutzer
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    Wolfgang Wiese
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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    brand
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      Günther Dörr
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          Stonie
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      Günter Frhr. v. Gravenreuth
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        Steffen Gerlach
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      Danny
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      Peter Kreutzer
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          Jens Irrgang
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      Eckard (privat)
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      Helmut Kohle
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        Chräcker Heller
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          Uschi Hering
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            Chräcker Heller
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            Günter Frhr. v. Gravenreuth
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              Uschi Hering

Liebe Forumer, besonders alle, die an dem Fall "FTP-Explorer" interessiert sind,

bevor der Freiherr hier seine Haeme aussschuettet, kommen wir ihm lieber zuvor:

< http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGMuenchen990430>

Wie ihr alle sehen koennt, gibt es noch viel zu tun. Deutsche Gerichte glauben immer noch, ein Verweis, aus dem der Linksetzer keinerlei Einkuenfte hat, sei ein Vertrieb. Deutsche Richter verschliessen also weiterhin die alten, nie von einer Bildschirmroehre getroffenen Augen vor den Realitaeten der modernen Welt. "Der Muff von tausend Jahren..." sagte man vor dreiunddreissig Jahren. Muessen wir nun sagen: "Der Muff von tausenddreiunddreissig Jahren..."? Keine Sorge, wir werden weiter dran glauben und dafuer kaempfen, dass auch das Olleste Letzte Gericht irgendwann weiss, was ein Link ist.

viele Gruesse
  Stefan Muenz

  1. Hallo,

    kann mir das jemand mal auf deutsch übersetzen???

    Wenn ich das richtige sehe, muß Stefan (darf ich dich so nennen??) jetzt 75.000 DM zahlen.

    Und wenn nochmal irgendwo FTP-Explorer steht, wirst Du für 6 Monate eingesperrt oder mußt 500.000 DM blechen???

    Ist das so richtig??

    CU, Flanor

    1. Hallo

      Nein das Urteil hat nichts mit Stefan doirekt zu tun.

      Es ist nur die gleiche Marke.

      Wenn der Stefan verliert wird er wohl in den Knast müssen, er verdient ja nichts am selfhtml und die Spenden bei www.freedomforlinks.de reichen noch lange nicht aus.

      Immerhin bringt das eine gute Popularität weltweit für die BRD,
      "Stefan Münz, Autor von selfhtml, wegen des setzen eines Verweises im Knast."

      Kann mir mal einer erklären was dieser Spruch im GG bdeutet, wo da steht "die Lehre ist frei"

      Frei Meinung so was hat es in der BRD noch nie gegebne und wird es auch nie geben.

      mfg Günther Dörr

      1. Hallo

        die Spenden bei www.freedomforlinks.de reichen noch lange nicht aus.

        Danke fuer den Tip. Da werde ich doch auch gleich mal einen bescheidenen Beitrag leisten.

        rainer

        1. Hallo

          die Spenden bei www.freedomforlinks.de reichen noch lange nicht aus.

          Danke fuer den Tip. Da werde ich doch auch gleich mal einen bescheidenen Beitrag leisten.

          Sag ich doch auch immer - Spenden, spenden spenden - damit die Gegenseite (für mich) zahlungskräftig bleibt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth  
          Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
          http://www.gravenreuth.de

          1. Hallo Guenther!

            Sag ich doch auch immer - Spenden, spenden spenden - damit die Gegenseite (für mich) zahlungskräftig bleibt.

            Letztens wurden bereits Beitraege von Dir auf NoAnswer gesetzt. Ob zu recht oder nicht, ist hier unwesentlich, ich werde die Entscheidung eines Moderatorkollegen nicht in Frage stellen, jedenfalls nicht hier oeffentlich.

            Wenn Du weiter solche ueberfluessige Postings wie die Provokation hier oben von Dir gibst, werden die allerdings von mir mit NoAnswer bestueckt.

            In 50% Prozent der Faelle bist Du in der Lage, sachliche Antworten zu geben. Bleib doch dabei, und unterlasse die Kindereien!

            In diesem Sinne
            Bis danndann
            PAF (patrickausfrankfurt), SELFSPEZIAL

            1. Hallo PAF :-)
              hallo auch an die anderen Moderatoren,

              meine Bitte laßt ihn doch pöbeln.

              Je mehr er pöbelt, je besser für den Stefan.

              Wenn er pöbelt tun die Netizen,
              das einzige, was sie dagegen tun können,

              sie spenden an www.freedomforlinks.de

              je voller die Kriegskasse,
              je eher wird er mit EXPLORER untergehen.

              Die bisland zusammengelaufenen Spenden reichen nicht einmal für die zweite Instanz, geschweige den bis zum BGH.

              Und eines ist sicher,

              ohne den Gang zum BGH wird Günni gewinnen.

              Kommt die Sache zum BGH,
              wird dieser gezwungen sein endlich FINAL zu urteilen,
              das man für LINKS nicht haftet.

              Ohne BGH bleibt das CDBench Urteil bestehen, nachdem JEDER Homepage Besitzer am "Geschäftlichen Verkehr teilnimmt" und damit nach Handelrecht abgeurteilt werden kann.

              Meine Bitte an die Moderatoren:

              "Hört endlich mit der verdammten ZENSUR
              auf und laßt den Mann pöbeln!"

              Seht euch die Threads im Archiv an.
              Seine Pöbeleien bewirken nur eins,
              es wird mehr gespendet.

              Er selbst hilft sozusagen die Kasse zu füllen,
              die Ihm die Explorer Lizenz zum Abzocken nehmen wird.

              Was mit webspace gelungen ist wird auch mit EXPLORER gelingen.
              Es ist nur ungleich schwerer und damit teurer.

              Ohne BGH wird Explorer nicht fallen.
              Und bis zum BGH werden mindestens DEM 250.000,- nötig sein.

              Wenn jeder der selfhtml benutzt nur DEM 10,- spendet,
              ist es aus mit der Abmahn Abzockerei.

              mfg Günther

      2. Wenn der Stefan verliert wird er wohl in den Knast müssen, er verdient ja nichts am selfhtml und die Spenden bei www.freedomforlinks.de reichen noch lange nicht aus.

        Haeh? Wasn mit dir los? Nur wenn der Typ, der dort abgeurteilt wurde, den Link weiterverwendet, muss er Zahlen oder in den Knast. Uebrigens heisst Streitwert: 75.000DM nicht, dass soviel gezahlt werden muss. Meines Erachtens nach ist das der Betrag, der dem Klaeger entstanden sein soll/koennte/muesste/duerfte.

        MfG
        Thomas

        1. Meines Erachtens nach ist das der Betrag, der dem Klaeger entstanden sein soll/koennte/muesste/duerfte.

          MfG
          Thomas‚

          Hallo Thomas,

          vor allen Dingen ist dies der Beitrag, aus dem die Anwälte die Gebühren berechnen, die sie ihren Mandanten in Rechnung stellen.

          MfG

          H.B

        2. Hallo

          Haeh? Wasn mit dir los? Nur wenn der Typ, der dort abgeurteilt wurde, den Link weiterverwendet, muss er Zahlen oder in den Knast.

          Du übersiehst das es Gerichtskosten und Anwaltkosten von zwei Seiten gibt.

          Uebrigens heisst Streitwert: 75.000DM nicht, dass soviel gezahlt werden muss. Meines Erachtens nach ist das der Betrag, der dem Klaeger entstanden sein soll/koennte/muesste/duerfte.

          Nein.
          Der Streitwert ist rein fiktiv eine Grundlage zur Bestimmung der Gerichtskosten und der Brago für die beteiligten RAs.

          Oder glaubst du dem Abzock TV Sender WDR seien 500000,- Kosten entstanden, weil ein Journalist mit den Initialen WDR die Domain WDR.ORG benutzt hat?

          MfG
          Thomas

      3. Hi!

        Kann mir mal einer erklären was dieser Spruch im GG bdeutet, wo da steht "die Lehre ist frei"

        Art. 5 III GG meint wohl die Lehre im wissenschaftlichen Sinn, wie sie im universitären Umfeld betrieben wird. SelfHTML ist eher eine bloße Meinungsäußerung, die natürlich auch verfassungsmäßig garantiert ist.

        Die Verbreitung von SelfHTML will ja auch niemand verbieten, oder?

        Gruß,

        Jens.

        1. Hi!

          Kann mir mal einer erklären was dieser Spruch im GG bdeutet, wo da steht "die Lehre ist frei"

          Art. 5 III GG meint wohl die Lehre im wissenschaftlichen Sinn,

          Ach so und du meinst ein Lehrbuch wie das selfhtml fällt nicht unter die Lehre. Wo bitte macht das Gesetz diesen Unterschied?
          Erinnere dich man kann selfhtml auch als Buch kaufen.

          wie sie im universitären Umfeld betrieben wird. SelfHTML ist eher eine bloße Meinungsäußerung, die natürlich auch verfassungsmäßig garantiert ist.

          Nun wenn der Stefan sagt bei ftpx.com gibt es einen FTP client Namens Explorer, dann ist das ganz bestimmt eine ganz normale freie Meinungsäußerung.

          Aber der berühmte Serienabmahner (LG München) ist eben der Meinung, das es sich nicht um freie Meinungsäußerung handelt sondern um eine Art Handelsvertretung. Weshalb er unter Ausnutzung der Unwissenheit der Gerichte versucht aus einer freien Meinungsäußerung ein Geschäft zu machen.

          Übrigens das CDbench Urteil, nachdem es nun in der BRD KEINE privaten homepages mehr gibt, denn nach diesem zitierfähigen, rechtsgültigen Urteil nimmt der Betreiber einer Homepage automatisch am Geschäftmäßigen Verkehr teil.

          Das Urteil erging übrigens gegen eine Universität.

          Die Verbreitung von SelfHTML will ja auch niemand verbieten, oder?

          Aber Teile seines Inhalts.

          Was nicht weniger schlimm ist.

          Ein Bücherverbrenner eben.

          Gruß,

          Jens.

          mfg Dörr

          1. Tag!

            Übrigens das CDbench Urteil, nachdem es nun in der BRD KEINE privaten homepages mehr gibt, denn nach diesem zitierfähigen, rechtsgültigen Urteil nimmt der Betreiber einer Homepage automatisch am Geschäftmäßigen Verkehr teil.

            Gibt's da nen Link dazu? Wuerde mich mal interessieren, dieser Text.

            So long

            1. Hi zusammen,

              hier der Link zum CD-Bench-Urteil:
              http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile78.htm

              cu Heiko

          2. Hi!

            Ach so und du meinst ein Lehrbuch wie das selfhtml fällt nicht unter die Lehre.

            Ich nehme es an. Die Tatsache, dass etwas lehrreich ist, heißt nach meinem Verständnis noch nicht, dass es auch von der grundrechtlichen Wissenschaftsfreiheit gedeckt ist. Aber das ist ja nicht so schlimm, es ist ja auch so verfassungsmäßig garantiert.

            Aber der berühmte Serienabmahner (LG München) ist eben der Meinung, das es sich nicht um freie Meinungsäußerung handelt

            Ich weiß nicht genau, was Herr von Gravenreuth meint, aber ich gehe davon aus, dass er, wenn er mit einigen Gerichten im Setzen eines Verweises etwas abwegig das Ausüben eines Gewerbes o.ä. sieht, den Charakter der Meinungsäußerung nicht bezweifelt. Schließlich ist
            eine Meinungsäußerung auch dann noch eine Meinungsäußerung, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt.

            aus einer freien Meinungsäußerung ein Geschäft zu machen

            Das widerum ist nicht auszuschließen und wird von mir auch nicht bestritten.

            rechtsgültigen Urteil nimmt der Betreiber einer Homepage automatisch am Geschäftmäßigen Verkehr teil.

            Was auch realitätsfern ist. Da hast Du Recht.

            Das Urteil erging übrigens gegen eine Universität.

            Die dadurch sicherlich nicht rechtswidrig in Ihrer wissenschaftlichen Freiheit eingeschränkt wurde. Falls doch, steht ihr der Rechtsweg offen.

            Die Verbreitung von SelfHTML will ja auch niemand verbieten, oder?
            Aber Teile seines Inhalts.

            Dadurch wird das Werk aber nicht minder lehrreich, oder?

            Ein Bücherverbrenner eben.

            Na na. Das glaube ich nicht. Er sorgt zwar für (Rechts-)Unsicherheit, aber noch sind Hopfen und Malz nicht verloren. Gravenreuth ist eher "Geldverdiener" als Bücherverbrenner, denke ich.

            Gruß,

            Jens.

            P.S.: In diesem und dem vorhergegangenen Beitrag beziehe ich nicht Stellung zu der anwaltlichen Praxis von Herrn von Gravenreuth. Insbesondere heiße ich sie nicht gut.

          3. Hi!

            Habe eben besagtes Urteil überflogen und glaube, festgestellt zu haben, dass das Urteil nicht _gegen_ die Universität ergangen ist. Die Berufung der Klägerin gegen die Uni wurde schließlich _zurückgewiesen_.

            Ansonsten hat das OLG, wie ich das Urteil verstehe, nur angenommen, dass die Uni wie im geschäftlichen Verkehr handelt, wenn sie _jedermann_, also keinem geschlossenen Benutzerkreis, den Zugang zu einem wissenschaftlich zu nutzenden Freeware-Archiv ermöglicht.

            Die Uni wurde außerdem von der Verantwortlichkeit für Drittinhalte, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann, freigestellt.

            Gruß,

            Jens.

      4. Hallo, Herr Doerr *kicher*

        Kann mir mal einer erklären was dieser Spruch im GG bdeutet, wo da steht "die Lehre ist frei"

        Am vergangenen Freitag nahm der Herr Baron an einem Symposion am Juridicum zu Wien teil, das live im Internet uebertragen wurde. Thema: "ChaosControl - Das Internet als dunkle Seite des Rechts?"
        http://www.chaoscontrol.at/

        In der auf seinen Beitrag folgenden Diskussion gerierte sich Herr von Gravenreuth als besorgter Mahner und merkte an, welch grosses Problem es sei, dass es kein international gueltiges Markenrecht gaebe und beispielsweise die USA nicht dem Madrider Abkommen angeschlossen sei.

        Im Bewusstsein dieser Luecke - die sich auch aus dem atemberaubenden Tempo der Entwicklung des Mediums Internet ergibt -, mit der er sich vor akademischem Publikum profiliert, sahnt er in seinem Anwaltsalltag ab.

        Die sagenumwobenen Werwoelfe leben meist als brave Buerger, um im naechsten Moment wissend ihrer Macht zuzuschlagen. Ich habe mir sagen lassen, dass es einige dieser Spezies geben soll, die in bestimmten Situationen eine Vorliebe fuer Kreide entwickeln.

        Beim Juridicum zu Wien habe ich angefragt. Wenn sich die Verhandlungen mit der Produktionsgesellschaft positiv entwickeln, wollen sie die Vortraege und Diskussionen ins Netz stellen.

        Schoene Gruesse aus Hamburg,
        Uschi

  2. Hallo  Stefan,

    tja so sehen sie aus die Urteile und Verfügungen im Namen des Volkes.

    Ohne jede Sachkenntnis ohne einen Funken von Verstand.

    Und warum?

    Damit ein Anwalt 1895,21 DEM kassieren kann.

    Der Schaden der durch veralterte verschlaffene Gesetze dem Deutschen Volk zugefügt wird geht in die Billionen!

    Nich einmal die Inder wollen bei uns arbeiten,
    aber in der Politik wacht keiner auf.

    Na Hauptsache ein Anwalt bekommt ein paar Mark, wieviel Schaden so ein Verhalten auslöst egal.

    Solange uns allen der Benzinpreis wichtiger ist,
    als der Erhalt der Freiheit,
    solange werden auch solche RAs weiter auf Kosten der Allgemeinheit leben können.

    mfg Günther.

    ---
    Wer für ein bischen mehr Sicherheit,
    auf ein bischen Freiheit verzichtet,
    der hat beides nicht verdient.

  3. Hallo, alle!

    Ein Scharmützel zu verlieren, bedeutet noch lange nicht den Verlust der Schlacht!

    Anpacken und noch ne Mark in die Kasse spenden!

    Viele Grüße
    Eckard

    1. Hallo, alle!

      Ein Scharmützel zu verlieren, bedeutet noch lange nicht den Verlust der Schlacht!

      Sagte ich doch auch bei WEBSPACE und mache weiter!

      Anpacken und noch ne Mark in die Kasse spenden!

      Sage ich doch auch immer ;-)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. » >

        Anpacken und noch ne Mark in die Kasse spenden!

        Sage ich doch auch immer ;-)

        Es fällt schon deutlich auf, dass es in Deutschland zugelassene Rechtanwälte gibt, denen die Zahlungsfähigkait Ihrer Gegner mehr am Herzen liegt, als Ihr eigene Rechtposition. Armer Berufsstande!

        Freundliche Grüße!

        Peter Kreutzer

  4. Hallo
    ist schon irgendwie traurig. Aber die Bayern hatten schon immer etwas eigene Ansichten was Recht ist.
    ( Zensur im Bayrischen Fernsehen, Kreuze in Schulen etc .... ) Da hat sich seit FJS nix geändert.

    Es wäre schön wenn sich Richter mit der Materie über die sie Urteilen sollen entweder befassen oder zumindest einen der Ahnung hat befragen. Das Urteil zeigt wie es endet wenn sich Richter nur auf Paragrafen und die geschwollene Argumentation von Anwälten stützen.

    Gruß
    Jürgen

    1. <lösch>

      »»  Das Urteil zeigt wie es endet wenn sich Richter nur auf Paragrafen und die geschwollene Argumentation von Anwälten stützen.

      Zitat aus der Klage S. 5:

      "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

      nicht. Sowmit wären auch  Links zu

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Tja, Günter

        "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

        nicht. Sowmit wären auch  Links zu

        a) Nazis,
        b) Pornos
        c) politische Extremisten

        grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

        Du hast es selbst gesagt: grundsätzlich. Bei dem Wort grundsätzlich wird erst mal nicht in Einzelfälle gegangen, sondern es wird nur eine GRUNDSÄTZLICHE Meinung dargelegt.

        Ich wollte sowieso schon immer etwas fragen:
        Wenn du doch so meinst, das du Recht hast, wieso musst du dann immer populistisch nach dem Geld fragen ( na, habt ihr bald genug?). Ich hoffe doch, es geht dir NICHT ums Geld - oder etwa doch? Hättest du etwa Angst, um die symbolische Summe von einer Mark zu streiten?

        Ci@o Matti

      2. <lösch>

        »»  Das Urteil zeigt wie es endet wenn sich Richter nur auf Paragrafen und die geschwollene Argumentation von Anwälten stützen.

        Zitat aus der Klage S. 5:

        "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

        nicht. Sowmit wären auch  Links zu

        a) Nazis,
        b) Pornos
        c) politische Extremisten

        grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

        Hallo Herr von Gravenreuth,

        wie wäre es mit einmaligen Antowrten nicht diesem langweiligem Wiederholen Ihrer eigenen Nachrichten? Vor Gericht muss man das tun, um die Argumentation zu stützen, bitte lassen Sie das doch bitte hier im Forum. Ausserdem scheinen Sie mir zu gerne auf Pornos, Nazis etc. herumzureiten.
        Wir kenn mittlerweile Ihre Vorlieben, also, bitte sein lassen. Danke.

        Mit freundlichem Gruss,

        ein armer Leser des Forums und der Werbekampagne "Gravenreuth"

      3. . Sowmit wären auch  Links zu

        a) Nazis,
        b) Pornos
        c) politische Extremisten

        grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

        Hallo zusammen!

        Und die Logik geht weiter: auch ein Link zu www.gravenreuth. de oder zu einem Posting des Freiherrn (welches ohne Link von niemanden zur Kenntnis geniommen werden könnte!)
        stellt offenbar ein sozial unerwünschtes Verhalten dar!

        Seltsam, dass manche Leute, die hier posten, Ihr eigenes Verhalten, nämlich nur durch einen Link erreichbar zu sein,  damit als unsozial bezeichnen!

        (Freundliche?) Grüße!

        Peter Kreutzer

      4. "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

        Sehr ggehrter Herr von Gravenreuth,

        da Sie sich offensichtlich diese Meinung zu eigen machen, fordere ich sie sie hiermit auf, sämtliche Links auf der Site www.gravenreuth.de zu beseitigen. Nur so k bleiben sie glaubwürdig!

        Freundlcihe Grüße!

        Peter Kreutzer

  5. Hi,

    < http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGMuenchen990430>

    bei dem Link steht das Datum April 1999 ?
    Das urteil ist doch dann uralt...oder ist das ein Tippfehler?

    Ciao,
    Wolfgang

    1. Hi,

      < http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGMuenchen990430>

      bei dem Link steht das Datum April 1999 ?
      Das urteil ist doch dann uralt...oder ist das ein Tippfehler?

      NO - das war nur eine SELFHTML-Spätzündung.

      MfG
      Günter Frhr. v. Gravenreuth

  6. Hi!

    Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß ich mich irre, aber so wie es sich für mich darstellt, ist die Abmahnung als "korrekt" erachtet worden, nicht weil der Linksetzer eine Markenrechtsverletzung begeht, sondern _Beihilfe zur_ Markenrechtsverletzung begeht.

    Was ich dabei nicht verstehe: der diese Markenrechtsverletzung im endeffekt begeht (der Vertreiber von FTP-Explorer) sitzt doch in Amerika ... ist die Marke Explorer auch in Amerika geschützt?

    Wenn ja, warum darf diese Firma ihr Produkt dann FTP-Explorer nennen?

    Wenn nein, dann kann diese Firma ja keine Markenrechtsverletzung begehen und somit kann ich auch keine Beihilfe dazu leisten?

    Oder verstehe ich das vollkommen falsch?

    mfG
    BRAND

    1. Hallo

      Explorer ist in den USA natürlich nicht geschützt, da das Wort Erforscher für eine Software mit der man Daten erforschen kann rein beschreibend ist und daher absolut nicht unterscheidungsfähig ist.

      Aber die lamer beim BRD und EU PatAmt können eben nur selten bis zwei zählen.

      Microsoft benutzt Explorer seit 1981 hat aber trotzdem angeblich 1995 eine Lizenz wegen Explorer unterschrieben, behauptet zumindest der Baron, ob es gelogen ist weiss ich nicht.

      IBM benutzt Explorer unter anderem seit 1991 für eine sehr berühmte Software im Forschungsbereich den IBM Visual Data Explorer,
      aber solche Firmen, da wagt er sich nicht ran.

      Auch der WDR hat eine Homepage auf der man den Telco-Explorer runterladen kann, an die scheint er sich auch nicht ran zutrauen.

      Meiner Meinung nach ist mit Explorer eben das gelunegn was man mit webspace versucht hatte.

      Nur heute sind wir wacher.

      www.freedomforlinks.de

      kann jede Spende brauchen,
      der Baron selbst sagt die zweite Instanz wird mindestens DEM 43000 kosten. Und es wäre gut wenn Stefan bis zum BGH gehen kann ohne als Folge mangels Kohle aufgeben oder in den Knast zu wandern.

      mfg Günther

      1. Hallo

        Explorer ist in den USA natürlich nicht geschützt,

        Falsch - da gibt es mehrere Explorer"-marken.

        da das Wort Erforscher für eine Software mit der man Daten erforschen kann rein beschreibend ist und daher absolut nicht unterscheidungsfähig ist.

        Microsoft benutzt Explorer seit 1981

        Nicht

        a) extern, insbesondere nicht
        b) in der EU.

        hat aber trotzdem angeblich 1995 eine Lizenz wegen Explorer unterschrieben, behauptet zumindest der Baron, ob es gelogen ist weiss ich nicht.

        Auch der WDR hat eine Homepage auf der man den Telco-Explorer runterladen kann, an die scheint er sich auch nicht ran zutrauen.

        Danke für den Hinweise.
        Das für den WDR zuständige LG Köln hat gegen den Telco-Explorer schon eine eV erlassen.

        »

        www.freedomforlinks.de

        kann jede Spende brauchen,

        Sage ich daoch auch immer ;-))

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth  
        Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),

        1. Ach, Günni!

          Explorer ist in den USA natürlich nicht geschützt,

          Falsch - da gibt es mehrere Explorer"-marken.

          Den Windows Explorer, den Internet Explorer, den Julia Set Explorer, nur mal so als Beispiele. Das WORT
          Explorer selbst ist dabei nicht geschützt, sondern die KOMBINATION.

          Microsoft benutzt Explorer seit 1981

          Nicht

          a) extern, insbesondere nicht
          b) in der EU.

          Mag sein, aber: Der Windows Explorer ist seit Anno Schnüff Bestandteil zunächst der Benutzeroberfläche,
          später des Betriebssystems Windows, somit Software.

          Nunja. Ich wünsche dir aufregende Zeiten, du weisst es ja zu geniessen, im Mittelpunkt des Interesses zu
          stehen.

          Mit grossem Interesse deine weiteren Schritte verfolgend

          Stonie

          1. <lösch>

            Mag sein, aber: Der Windows Explorer ist seit Anno Schnüff Bestandteil zunächst der Benutzeroberfläche,
            später des Betriebssystems Windows, somit Software.

            Na und?
            Unsere Mandantschaft hat schon 1986 -also zu tiefsten DOS-Zeiten eine EXPLORER-Software herausgebracht und somit auch ältere Titelschutzrecht (was letzlich auch M$ eingesehen hat).

            Nunja. Ich wünsche dir aufregende Zeiten, du weisst es ja zu geniessen, im Mittelpunkt des Interesses zu
            stehen.

            Soll/muß ich darf antworten?
            ;-))

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter

    2. Hi!

      Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß ich mich irre, aber so wie es sich für mich darstellt, ist die Abmahnung als "korrekt" erachtet worden, nicht weil der Linksetzer eine Markenrechtsverletzung begeht, sondern _Beihilfe zur_ Markenrechtsverletzung begeht.

      Was ich dabei nicht verstehe: der diese Markenrechtsverletzung im endeffekt begeht (der Vertreiber von FTP-Explorer) sitzt doch in Amerika ... ist die Marke Explorer auch in Amerika geschützt?

      Marken gelten nicht weltweit, sondern nur national bzw. EU-weit, d.h. die FTPx Corp. darf den "FTP-Explorer" nicht in der EU vertreiben. Die FTPx Corp.stellt sich daher auf den (zutreffenden) Standpunkt:

      Wir bieten das Produkt in US-$ an und verbreiten es daher nicht in Deutschland oder der EU. Wenn nun jemand von   Deutschland oder der EU aus einen Link setzt, dann haftet die  FTPx Corp nicht für diesen Link in dessen(!) HTML-Quellcode. Der Linksetzer fördert aber vorsätzlich den Vetrieb in   Deutschland oder der EU  - und dafür haftet er.

      Wenn ja, warum darf diese Firma ihr Produkt dann FTP-Explorer nennen?

      Das richtet sich nach US-Recht.

      Wenn nein, dann kann diese Firma ja keine Markenrechtsverletzung

      ... in den USA(!) ...

      begehen und somit kann ich auch keine Beihilfe dazu leisten?

      Die Förderung des Vertriebs erfolgt ja in Deutschland und nicht in den USA!

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth  
      Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),

      1. Hallo,

        Wenn nun jemand von   Deutschland oder der EU aus einen Link setzt,

        Hmm, wie setzt man denn einen "Link von Deutschland aus"? Gehört teamone.de zu Deutschland? Ja? Würde es immer noch zu Deutschland gehören, wenn das Team nicht-deutsche Mitglieder hätte? Würde es immer noch zu Deutschland gehören, wenn die Seiten auf einem Server in den USA liegen würden? Würde es immer noch zu Deutschland gehören, wenn die Texte englisch wären? Würde es immer noch zu Deutschland gehören, wenn es teamone.com hieße? Wo ist jetzt das Ja zum Nein geworden? Bitte um Aufklärung.

        Mit freundlichen Grüßen
        Steffen Frhr. v. Gerlach

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Liebe Forumer, besonders alle, die an dem Fall "FTP-Explorer" interessiert sind,

    bevor der Freiherr hier seine Haeme aussschuettet, kommen wir ihm lieber zuvor:

    < http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGMuenchen990430>

    Diese Entscheidung ist doch schon alt und wurde in anderen Foren schon vor Monaten besprochen - gähn.

    Wie ihr alle sehen koennt, gibt es noch viel zu tun.

    Man hat bei der Klage auch den Eindruck, dass man auch Links zu

    a) Nazis,
    b) Pornos
    c) politische Extremisten

    fördern will. Anders verstehe ich den Satz (Klage S. 5):

    "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

    nicht. Somit wären auch  Links zu

    a) Nazis,
    b) Pornos
    c) politische Extremisten

    grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

    Die Aussage: "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar." ist auch nicht auf LInks zu Seiten von "Gutmenschen" zu reduzieren.
    "Grundsätzlich" umfaßt IMHO alle denkbaren Links, also auch zu:

    a) Nazis,
    b) Pornos
    c) politische Extremisten

    (womit ich Herrn Münz keine Sympathie dorthin, sondern nur eine "virtuelle Naivität" unterstelle.)

    Deutsche Gerichte glauben immer noch, ein Verweis, aus dem der Linksetzer keinerlei Einkuenfte hat,

    Darauf kommt es nicht an. Man sollte eine kostenlose KLEINE WerbeSOFTware auch nicht MICROSOFT nennen - oder?

    sei ein Vertrieb. Deutsche Richter verschliessen also weiterhin die alten, nie von einer Bildschirmroehre getroffenen Augen vor den Realitaeten der modernen Welt. "Der Muff von tausend Jahren..." sagte man vor dreiunddreissig Jahren. Muessen wir nun sagen: "Der Muff von tausenddreiunddreissig Jahren..."? Keine Sorge, wir werden weiter dran glauben und dafuer kaempfen, dass auch das Olleste Letzte Gericht irgendwann weiss, was ein Link ist.

    Z.B beim FTP-Explorer:
    Eine Förderung des Absatzes (FTP-Explorer gewerblich genutzt kostet 30,- US-$) eines Produkts. Und wer diesen Absatz fördert haftet (so die ständige Rechtsprechung des BGH).

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
    http://www.gravenreuth.de

    1. mann, so ein sinnloses geschwafel...

      naja was solls, hallo ubelthü oder üheltu oder wie auch immer

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      sehr geehrtes jüngelchen,

      *lösch*

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      *lösch*

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      *lösch*

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      ehm.. ja.. das wäre sogar lächerlich wenn ich nicht eben schonmal 1:1 das selbe statement von dir gelesen hätte.
      wenn du dich schon selbst wiederholen musst um dich in den vordergrund zu schwätzen, würde ich's lieber gleich sein lassen, das wirkt peinlich.
      eigentlich wirkt nicht nur das peinlich...

      (womit ich Herrn Münz keine Sympathie dorthin, sondern nur eine "virtuelle Naivität" unterstelle.)

      .... sondern auch DAS zum beispiel!

      *löschweilunsinnig*

      das einzige, was meinem gerechtigkeitsempfinden ein wenig genugtuung verschafft ist die tatsache, dass menschen die so sehr nach aufmerksamkeit und macht/erfolg/geld gieren i.d.r. ein erbärmliches leben führen.
      es kann nicht besonders schön sein eine der meistgehassten personen des landes zu sein.
      und das alles für die paar mark... was willst du damit machen?
      einen orden kaufen um dir selbst zu beweisen, dass du etwas wert bist?

      allgemein:
      wie sieht das eigentlich aus, wenn dieser anwalt da verliert?
      kann man ihn auch drankriegen oder geht es echt nur darum, ob er geld kriegt oder nicht?
      hat er irgendetwas zu befürchten bei der ganzen sache?
      ausser imageverlust meine ich (das geht eh nicht mehr, oder wie soll man vor so einem kindskopf noch respekt haben).

      Danny

    2. Man hat bei der Klage auch den Eindruck, dass man auch Links zu

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      fördern will. Anders verstehe ich den Satz (Klage S. 5):

      "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."

      nicht. Somit wären auch  Links zu

      a) Nazis,
      b) Pornos
      c) politische Extremisten

      grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.

      Die Aussage: "Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar." ist auch nicht auf LInks zu Seiten von "Gutmenschen" zu reduzieren.
      "Grundsätzlich" umfaßt IMHO alle denkbaren Links, also auch zu:

      Hallo!

      Nun muss ich wohl ich mich wohl auch mal zu dieser Thematik äussern. Ein Link im Internet ist für den,
      der sich die Mühe gemacht hat, das Internet und hier besonders Tim Berner Lee zu verstehen, nichts
      anderes als ein Verweis z.B. in im Brockhaus. Dort gibt es diese zu hauf. Mir ist nicht bekannt, das die
      Herausgeber des Brockhaus oder andererer Lexika jemals wegen ihrer Verweise juristisch belangt wurden.
      Ein Link im Internet ist nichts anderes als ein solcher Verweis mit den heutigen technischen Mitteln.
      Hätten die Herausgeber des Brockhaus seiner Zeit diese zur Verfügung gehabt, hätten Sie sie auch
      genützt. Fragt sich bloss noch, warum es damals keine Geschäftemacher gegeben hat,
      die diese für  Ihre eigenen Machenschaften zu nützen wussten!

      Mit freundlchen Grüßen !

      Peter Kreutzer

      1. <lösch>

        Nun muss ich wohl ich mich wohl auch mal zu dieser Thematik äussern. Ein Link im Internet ist für den,
        der sich die Mühe gemacht hat, das Internet und hier besonders Tim Berner Lee

        Der ist für gesetzliche Normen nicht zuständig.

        zu verstehen, nichts
        anderes als ein Verweis z.B. in im Brockhaus.

        NO - denn für einen Verweis genügt der textmäßige Hinweis auf eine URL. Man benötigt also für einen Verweis keinen Link.

        Dort gibt es diese zu hauf. Mir ist nicht bekannt, das die

        »»  Herausgeber des Brockhaus oder andererer Lexika jemals wegen ihrer Verweise juristisch belangt wurden.

        Ein Link im Internet ist nichts anderes als ein solcher Verweis mit den heutigen technischen Mitteln.

        NO er ist mehr als nur ein textmäßiger Verweis!

        Mit freundlichen Grüßen

        Günter Frhr. v. Gravenreuth

        1. NO - denn für einen Verweis genügt der textmäßige Hinweis auf
          eine URL. Man benötigt also für einen Verweis keinen Link.

          Das wäre dann ungefähr so, als wenn man im Auto anstatt dem Radio nur eine Klebefolie im Radiodesign verwendet - weil man brauch ja um drauf hinzuweisen wo das Radio ist kein Radio sondern eben nur den Verweis dorthin.

          Im übrigen stören mich die Erklärungsversuche ein bischen. So von wegen eine kostenlose kleine Werbesoftware darf man nicht Microsoft nennen. Das ist wohl richtig. Auf der anderen Seite gibt mein Englischbuch aber auch keine direkte Übersetzung her. Wohl aber bei dem Wort Explorer als Ausdruck der englischen Sprache. Nun frage ich mich, was würden wohl die englischen Gerichte mit dieser Klage machen? Wahrscheinlich den entsprechenden Antragsteller wegen Missachtung des Gerichts in den Tower von London schicken. Allerdings erst nach einer zweistündigen Unterbrechung, in der die Richter und Justizangestellten versuchen den Lachkrampf in den Griff zu kriegen.

          Was mich auch stört, ist eine Firma, die auf ihrer Homepage eine Seite mit den Lizenzverstößen vorbereitet. Ebenfalls eine Seite mit den Lizenznehmern.

          Im übrigen glaube ich nicht, das ein Rechtsanwalt durch ein solches Vorgehen irgendwelche Folgen befürchten muß. Letztendlich sind diese Abmahnungen ansich genommen ja nicht strafbar oder sonst irgendwie falsch. Lediglich durch die Anhäufung dieser Abmahnungen, und durch die Selektion der Abzumahnenden (kleine beissen, große in Ruhe lassen bzw. erst ganz zum Schluß abmahnen - und bitte jetzt nicht wieder den Hinweis auf Microsoft, Bill Gates hat soviel Knete, der könnte von den Zinsen sämtlich durch diese Abmahnungen entstanden Kosten bezahlen ohne das sich das in Prozent ausdrücken ließe, warscheinlich nicht mal in Promille) kommt ein komischer Beigeschmack auf. Und selbst jetzt wird die Anwaltskammer nichts daran ändern können. Bestenfalls werden ein paar Kollegen neidisch sein, ...

          Ich persönlich bin der Meinung, das es nicht unbedingt an den Gesetzen liegt, ok hier besteht im Bezug auf das Internet noch ein erheblicher Nachholbedarf, sondern an der Kontrolle beim Deutschen Paten- und Markenamt, wo man solche "Marken" eigentlich erst garnicht eintragen dürfte. In diesem speziellen Fall ist die Begründung ja auch sehr einfach, weil die zu schützende Marke ein feststehender Ausdruck/Begriff einer anderen Sprache ist. Ich gebe zu, das es auch für das DPMA nicht möglich sein dürfte, alle Marken auf eventuelle gleichheit mit irgendeiner Sprache zu prüfen. Aber ich denke, zumindest die Hauptsprachen der Welt sollten dort eingeschlossen werden (Englisch, Spanisch, Französisch und Deutsch), oder nach den Sprachen in der EG.

          Ich habe spasseshalber mal im Titelschutz Anzeiger gelesen, da kommen einem Ideen.

    3. Herr v.G.!

      Z.B beim FTP-Explorer:

      »»  Eine Förderung des Absatzes (FTP-Explorer gewerblich genutzt kostet 30,- US-$) eines Produkts. Und wer diesen Absatz fördert haftet (so die ständige Rechtsprechung des BGH).
      »

      Um Ihrer Argumentation zu folgen wäre ein Link also Förderung des Absatzes des Linkziels?
      Um sie ad absurdum zu führen: "Für den Gebrauch mit dem Bertiebssystem ABC ungeeignet sind folgende Programme (Link DEF), (Link GHI) und (Link JKL)." wäre Ihrer Argumentation folgend also eine Förderung des Vertriebs der Programmme DEF, GHI und JKL?

      Ihre wiederholte Aufforderung, Spenden für FfL zu leisten, um die Zahlungsfähigkeit Ihres Prozeßgegners zu gewährleicsten, zeugt von einer derart zynischen Haltung zum Recht, zu rechtsstaatlichen Institutionen  und zum Ethos des Anwaltsberufes, daß sich eigentlich Ihre berufsständische Organisatione und Ihre Kollegen dringend damit befassen sollten.

      Mit äußerst geringer Hochachtung
      Eckard Wolff-Postler

    4. Ich finde die Argumentation von Herrn Gravenreuth sehr schluessig. Das einzige Problem ist beim Betreiben einer Webseite auch wenn man will solche Links zu vermeiden.
      Im übrigen finde ich Links zu Pornos durchaus wünschenswert! (Die zu Kinderpornos natürlich schlimm und strafbar!)

      1. Hallo,

        Ich finde die Argumentation von Herrn Gravenreuth sehr schluessig.
        Das einzige Problem ist beim Betreiben einer Webseite auch wenn
        man will solche Links zu vermeiden.

        wenn die Auffasung von Herrn Gravenreuth zu diesem Thema wirklich rechtens ist, dann mag ich mich der Argumentation "es war mir zu schwierig mich an Recht und Gesetz zu halten" nicht folgen. Dann (und nur dann) würde auch ich sagen: es zwingt niemanden jemanden, sich in das dann rechtlich sehr schwierige Gebiet der Homepageerstellung zu begeben. (ob eine solche Situation wünschenswert ist lasse ich jetzt einmal aussen vor. Und ob man Rechtsunsicherheit einzelner zur skrupellosen Gelschöpfung bewust ausnutzen und, zumindest in der Vergangenheit, diese Rechtsunsicherheit sogar fördern darf ist auch ein anderes Thema (mir persönlich das wichtigeste, wichtiger als die Grundsatzfrage "was ein Link ist", diese Frage ist für mich nur ein Mittel....)

        Chräcker

        link:http://ww.chraecker.de/stempel]

        1. Hallo, Chraecker.

          Dann (und nur dann) würde auch ich sagen: es zwingt niemanden jemanden, sich in das dann rechtlich sehr schwierige Gebiet der Homepageerstellung zu begeben.

          Dann (und nur dann) wuerde Internet nicht mehr die Kommunikation unter allen bedeuten, sondern nur die One-Way-Kommunikation derer, die sich eine Rechtsabteilung leisten koennen. Eine grosse Werbeplattform derer also, die ihre Websites mit TV-Spots und Vier-Farb-Anzeigen pushen koennen.

          Armes Netz!

          Schoene Gruesse aus Hamburg,
          Uschi

          1. Hallo Uschi,

            nur der Vollständigkeitshalber: vollkommen Deiner Meinung!

            Chräcker

            http://www.chraecker.de/stempel

          2. »

            Armes Netz!

            Ich verzagen - es bleibt doch noch das FIDO, das Z- und das Maus-Netz ;-))

            Mit freundlichen Grüßen

            Günter Frhr. v. Gravenreuth

            1. Sehr geehrter Herr von Gravenreuth.

              Armes Netz!

              Ich verzagen - es bleibt doch noch das FIDO, das Z- und das Maus-Netz ;-))

              Wie meinen? Indianer ab in die Reservate?

              Sagen Sie das doch mal bitte laut - will meinen in Ihrem "honorigen" Teil Ihres Daseins. Oder zaehlt der nicht? Oder nur manchmal? Oder wenn's gerade passt?

              Schoene Gruesse aus Hamburg,
              Uschi Hering