<lösch>
Nun muss ich wohl ich mich wohl auch mal zu dieser Thematik äussern. Ein Link im Internet ist für den,
der sich die Mühe gemacht hat, das Internet und hier besonders Tim Berner Lee
Der ist für gesetzliche Normen nicht zuständig.
zu verstehen, nichts
anderes als ein Verweis z.B. in im Brockhaus.
NO - denn für einen Verweis genügt der textmäßige Hinweis auf eine URL. Man benötigt also für einen Verweis keinen Link.
Dort gibt es diese zu hauf. Mir ist nicht bekannt, das die
»» Herausgeber des Brockhaus oder andererer Lexika jemals wegen ihrer Verweise juristisch belangt wurden.
Ein Link im Internet ist nichts anderes als ein solcher Verweis mit den heutigen technischen Mitteln.
NO er ist mehr als nur ein textmäßiger Verweis!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth