Hi!
Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß ich mich irre, aber so wie es sich für mich darstellt, ist die Abmahnung als "korrekt" erachtet worden, nicht weil der Linksetzer eine Markenrechtsverletzung begeht, sondern _Beihilfe zur_ Markenrechtsverletzung begeht.
Was ich dabei nicht verstehe: der diese Markenrechtsverletzung im endeffekt begeht (der Vertreiber von FTP-Explorer) sitzt doch in Amerika ... ist die Marke Explorer auch in Amerika geschützt?
Wenn ja, warum darf diese Firma ihr Produkt dann FTP-Explorer nennen?
Wenn nein, dann kann diese Firma ja keine Markenrechtsverletzung begehen und somit kann ich auch keine Beihilfe dazu leisten?
Oder verstehe ich das vollkommen falsch?
mfG
BRAND