<lösch>
»» Das Urteil zeigt wie es endet wenn sich Richter nur auf Paragrafen und die geschwollene Argumentation von Anwälten stützen.
Zitat aus der Klage S. 5:
"Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."
nicht. Sowmit wären auch Links zu
a) Nazis,
b) Pornos
c) politische Extremistengrundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.
Hallo Herr von Gravenreuth,
wie wäre es mit einmaligen Antowrten nicht diesem langweiligem Wiederholen Ihrer eigenen Nachrichten? Vor Gericht muss man das tun, um die Argumentation zu stützen, bitte lassen Sie das doch bitte hier im Forum. Ausserdem scheinen Sie mir zu gerne auf Pornos, Nazis etc. herumzureiten.
Wir kenn mittlerweile Ihre Vorlieben, also, bitte sein lassen. Danke.
Mit freundlichem Gruss,
ein armer Leser des Forums und der Werbekampagne "Gravenreuth"