Hi!
Kann mir mal einer erklären was dieser Spruch im GG bdeutet, wo da steht "die Lehre ist frei"
Art. 5 III GG meint wohl die Lehre im wissenschaftlichen Sinn,
Ach so und du meinst ein Lehrbuch wie das selfhtml fällt nicht unter die Lehre. Wo bitte macht das Gesetz diesen Unterschied?
Erinnere dich man kann selfhtml auch als Buch kaufen.
wie sie im universitären Umfeld betrieben wird. SelfHTML ist eher eine bloße Meinungsäußerung, die natürlich auch verfassungsmäßig garantiert ist.
Nun wenn der Stefan sagt bei ftpx.com gibt es einen FTP client Namens Explorer, dann ist das ganz bestimmt eine ganz normale freie Meinungsäußerung.
Aber der berühmte Serienabmahner (LG München) ist eben der Meinung, das es sich nicht um freie Meinungsäußerung handelt sondern um eine Art Handelsvertretung. Weshalb er unter Ausnutzung der Unwissenheit der Gerichte versucht aus einer freien Meinungsäußerung ein Geschäft zu machen.
Übrigens das CDbench Urteil, nachdem es nun in der BRD KEINE privaten homepages mehr gibt, denn nach diesem zitierfähigen, rechtsgültigen Urteil nimmt der Betreiber einer Homepage automatisch am Geschäftmäßigen Verkehr teil.
Das Urteil erging übrigens gegen eine Universität.
Die Verbreitung von SelfHTML will ja auch niemand verbieten, oder?
Aber Teile seines Inhalts.
Was nicht weniger schlimm ist.
Ein Bücherverbrenner eben.
Gruß,
Jens.
mfg Dörr