Hi!
Habe eben besagtes Urteil überflogen und glaube, festgestellt zu haben, dass das Urteil nicht _gegen_ die Universität ergangen ist. Die Berufung der Klägerin gegen die Uni wurde schließlich _zurückgewiesen_.
Ansonsten hat das OLG, wie ich das Urteil verstehe, nur angenommen, dass die Uni wie im geschäftlichen Verkehr handelt, wenn sie _jedermann_, also keinem geschlossenen Benutzerkreis, den Zugang zu einem wissenschaftlich zu nutzenden Freeware-Archiv ermöglicht.
Die Uni wurde außerdem von der Verantwortlichkeit für Drittinhalte, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann, freigestellt.
Gruß,
Jens.