Günter Frhr. v. Explorer: LG München I Urteil: "Serienabmahnung II" wurde rechtskräftig

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LG München I Urteil "Serienabmahnung II" wurde rechtskräftig

Wenn es viele Verletzungen einer Marke gibt, sind auch sog.
"Serienabmahnungen" zulässig und die Abmahnkosten zu
zahlen. Dies hat das LG führt München 1 (Az. : I HKO8408/00 ) entschieden Das Gericht führt in den Urteilsgründen aus:

"Eine Obliegenheit, den Verletzer erst durch ein Schreiben, das noch keine förmliche Abmahnung darstellt, auf seinen Verstoß aufmerksam zu machen, besteht im
gewerblichen Rechtsschutz nicht. "

(...)

"Die Entstehung des Anspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, daß es der Hilfe eines Rechtsanwalts nicht bedurft hätte. Bei Kennzeichenstreitsachen handelt es sich um eine Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwalts stets zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (lngerl/Rohnke Rn. 95 vor §§ 14 - 19 MarkenG). Hieran ändert nichts, daß die Klägerin in mindestens 35
Fällen allein wegen des "FTP-EXPLORER" abgemahnt hat und hierfür weitgehend Textbausteine benutzt wurden. Der Klägervertreter hat dargetan, daß insbesondere wegen der Verschiedenheit der Verletzungshandlungen und Verletzungsformen auch wenn es sich immer um den "FTP-EXPLORER" handelte - jeder Einzelfall einer Überprüfung bedurfte, wofür sich die Klägerin der juristischen Fachkunde ihres
Prozeßbevollmächtigten bedienen konnte.

(...)

Der Anspruch ist auch der Höhe nach gerechtfertigt. Ein Streitwert von DM 100.000,-- ist bei Markenverletzungsangelegenheiten bei einer benutzten Marke an der unteren Grenze angesiedelt (lngerl/Rohnke Rn. 10 zu § 142 MarkenG). Eine Geschäftsgebühr in Höhe der Mittelgebühr ist als angemessen anerkannt
(lngerl/Rohnke Rn. 95 vor § 14 - 19 MarkenG). "

Das Urteil wäre berufungsfähig gewesen, seitens des Beklagten (keine Unterstützung durch FFL) wurde jedoch keine Berufung eingelegt , sodass das Urteil am 28.09.2000 rechtskräftig wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Explorer
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)