Steffen: 2.Posing zu ngi - Kündigungsrecht

Hallo! :-)

Ich weiß, dass ich eigentlich kein zweites posing starten sollte, doch ich glaube, dass es wichtig genug ist.

Wenn ngi die flatrate nicht mehr anbieten kann, kann ich dann kündigen? Ich bin erst seit kurzem da und liege noch in der Kündigungsfrist.
Und wie lange muss ich warten? Ab wann darf ich kündigen? Nach einer Woche?
Und wenn ich gekündigt habe, dürft ihr mir dann einen Tipp geben, zu welcher flat ich wechseln soll? ...so von wegen copyright...

Vielen Dank und sorry wegen dem zweiten posing!
Steffen

  1. Hi Steffen,

    Wenn ngi die flatrate nicht mehr anbieten kann, kann ich dann kündigen? Ich bin erst seit kurzem da und liege noch in der Kündigungsfrist.
    Und wie lange muss ich warten? Ab wann darf ich kündigen? Nach einer Woche?

    Wann man genau kündigen kann, weiß ich auch nicht so genau. Aber gehen
    wir mal alle davon aus, das NGI pleite ist bzw. die Flatrate unter den Konditionen
    nicht weiter anbieten kann (warum sonst können alle Kunden von NGI mit neuer
    Nummer rein, nur nicht die Flatrate-Kunden? Und warum ein neuer Hoster anstelle
    der Telekom?).

    Ich für meinen Teil hatte jetzt ziemlich genau einen Monat lang die Flatrate und
    werde alle kommenden Zahlungen nach der 1. Rechnung stoppen, solange die
    Penner ... - ups, sagte ich Penner? Meinte eigentlich ein anderes Wort - ...
    von NGI die Leitung nicht wieder öffnen. Und kündigen werd ich natürlich auch.

    Und wenn ich gekündigt habe, dürft ihr mir dann einen Tipp geben, zu welcher flat ich wechseln soll? ...so von wegen copyright...

    Klar, sogar mit Vorliebe : Telekom, die machen das. Sonst bleibt auch leider nix übrig :-(

    NGI : (N)iemals (G)eh (I)ch offline!!!!
    oder besser : (N)ichts (G)eht (I)m Internet?!?

    Gruß, Dirk
    http://www.fb07.de

  2. Hallo,
    ich haben es endlich geschafft, endlich einen ngi-Mitarbeiter ans
    Telefon bekommen ( 0800 999 0890).
    Er hat mir mitgeteilt das es mir freisteht sofort zu kündigen, und dass sie von ihrer Seite keine Schwierigkeiten machen werden.
    Eine noch geltende Mindeslaufzeit spielt dabei keine Rolle, sie ist
    also faktisch aufgehoben.

    MfG
    Laszlo