Günter Frhr. v. Gravenreuth: Nationale und internationale Marken

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Hallo,

jede Marke gillt grundsätzlich nur national. Es gibt aber zwischenstaatliche Vereinbarungen, wonach mehrer Staaten beschlossen haben einen gemeinschaftliche Marke (teilweise neben der weithin möglichen nationalen Marken), mit einem einheitlichen Markenamt einzurichten.

Beispiele:

Benelux-Marke für Belgien/Niederlande/Luxenburg.
Europäische Gemeinschaftsmarke für Geltung in der EU.

Die Europäische Gemeinschaftsmarke wir beim Harmonisierungsamt in Alicante (Spanien) angemeldet und gilt nach ihrer Eintragung in allen Staaten der EU.
Harmonisierungsamt hat mit dem Europäischem Patentamt (EPA) nicht zu tun. Das EPA wurde ebenfalls auf einer zwischenstaatliche Vereinbarung gegründet betrifft aber nicht die EU als Institution.

Eine sog. international registierte Marke kann man bei der WIPO in Genf erhalten, wenn man vorher eine sogannte "Heimatmarke" in einem Staat, der dieser  zwischenstaatliche Vereinbarungen beigetreten ist, erlangt hat. Die IR-Marke gilt nur in den Ländern, die (bei ihrer Anmeldung) benannt wurden. Dies ist nur für ca. 80 Staaten der Erde möglich.
Der Begriff " i n t e r n a t i o n a l    registierte Marke" ist insoweit irreführend, als

a) die Marke nur in den benannten Staaten gilt und
b) der gesamte amerikanische Kontinent (Ausnahme: Kuba) nicht diesem Abkommen angehört.

Man kann also eine  international registierte Marke (auch) für Nord-Korea und mittelasiatische Staaten, nicht aber für die USA bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de