Steffen = oelli: Domainrecht auf Subdomains anwendbar ?

Erstmal einen schönen Sonntag !
Meine Frage ist folgende : Wie sieht es mit dem Schutz von Subdomains aus. Ich meine, wenn ich mir z.B. eine Subdomain bei irgendeinem kostenlosen Anbieter dafür hole wie z.B. "da.ru" und sie beispielsweise "teamone.da.ru" nenne, ist das erlaubt ( nicht das ich teamone.da.ru haben will *g* ) ? Wenn das erlaubt wäre, könnte man ja sonst auch microsof*.da.ru einrichten. Also wie ist hier die Rechtslage ?

  1. Meine Frage ist folgende : Wie sieht es mit dem Schutz von Subdomains aus. Ich meine, wenn ich mir z.B. eine Subdomain bei irgendeinem kostenlosen Anbieter dafür hole wie z.B. "da.ru" und sie beispielsweise "teamone.da.ru" nenne, ist das erlaubt ( nicht das ich teamone.da.ru haben will *g* ) ? Wenn das erlaubt wäre, könnte man ja sonst auch microsof*.da.ru einrichten. Also wie ist hier die Rechtslage ?

    OLG München "Namensrecht bei Sub-Domains" (Az.: 6 W 186/00)
    Muß ein Provider seinen Domain-Namen im Wege einer einstweiligen Verfügung ändern, so sind auch alle Sub-Domains, in denen der zu ändernde Name auftaucht, davon betroffen.
    Beschluss vom 28. Februar 2000

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth  
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

    1. Meine Frage ist folgende : Wie sieht es mit dem Schutz von Subdomains aus. Ich meine, wenn ich mir z.B. eine Subdomain bei irgendeinem kostenlosen Anbieter dafür hole wie z.B. "da.ru" und sie beispielsweise "teamone.da.ru" nenne, ist das erlaubt ( nicht das ich teamone.da.ru haben will *g* ) ? Wenn das erlaubt wäre, könnte man ja sonst auch microsof*.da.ru einrichten. Also wie ist hier die Rechtslage ?

      OLG München "Namensrecht bei Sub-Domains" (Az.: 6 W 186/00)
      Muß ein Provider seinen Domain-Namen im Wege einer einstweiligen Verfügung ändern, so sind auch alle Sub-Domains, in denen der zu ändernde Name auftaucht, davon betroffen.
      Beschluss vom 28. Februar 2000

      Das hat mit der Frage nichts zu tun. Das obige Urteil besagt lediglich, dass, wenn jemand bla.de nicht mehr benutzen darf, er auch nicht mehr www.bla.de und w3.bla.de benutzen darf.

      Der Term "Sub-Domain" ist im übrigen fachlich nicht korrekt.

      1. Und nun ?
        Wie ist der fachlich korrekte Ausdruck und dürfte ich mir nun beispielsweise "microsoft.da.ru" holen ?

        1. Hallo Steffen,

          natürlich dürftest Du dir das nicht holen. Ob Domain oder Subdomain (was ist denn an Subdomain eigentlich falsch ?) ist egal, wenn Du eine Marke damit verletzt. Es gibt ja Leute, die wollen sogar den Gebrauch bestimmter Worte auf der ganzen Seite verbieten. Ich weiss nur noch nicht wie ich künftig HTML schreiben soll, sobald sicher einer "</TABLE>" als Marke eintragen lässt.

          Gruss

          Marko

          1. Hi,

            Ich weiss nur noch nicht wie ich künftig HTML schreiben soll, sobald sich einer "</TABLE>" als Marke eintragen lässt.

            mit JavaScript (zeichenweise) als Byte-Mutation natürlich ... ;-)

            mfG - Michael