Friedhelm Heyer: Vollquote aus juramail.de Thema: Kosten des Explorer Prozesses =» Es wir

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Bleib standhaft,
vor dem BGH wirst du keine sinnvolle Entscheidung erwarten können.

Wunschdenken - wenn man die jahrenzehntealte Rechtsprechung zu Mitstörerhaftung sich sieht!

Nun ich bin geduldig genug abzuwarten was das BGH selbst dazu zu sagen hat.

Es ist Wunschdenken anzunehmen es gäbe eine jahrenzehntealte Rechtsprechung zur Fragestellung der Linkhaftung.

Es wird gesucht die Antwort auf die Frage ob man durch Hyperlinks überhaupt eine Markenrechtsverletzung begehen kann. Üben sie sich in Geduld das BGH wird die Antwort liefern. Ob ihnen die Antwort gefällt sei dahingestellt ich habe zumindest noch genug Vertrauen in den Rechtsstaat, anzunehmen das ihnen die Antwort nicht gefallen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Heyer