Martin Speiser: Vollquote aus juramail.de Thema: Kosten des Explorer Prozesses =» Es wir

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Ja in vielen Jahren.
Jetzt warten wir mal die negative Festellungklage ab - die Leistungklage (womit die negative Festellungklage automatisch ihr Ende nimmt) muß ja erst 5 Jahre nach der 1. Kenntnis von der Verletzungshandlung eingereicht sein - und dann geht es wieder in der 1. Instanz los.

Also wenn ich das richtig verstehe, wollen Sie eine endgültige Entscheidung in dem Fall Münz gegen Symicron möglichst lange hinausziehen. Doch nicht etwa um in der Zeit noch möglichst viele Abmahnungen zu schreiben, ergo viel Geld zu verdienen? Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe.

Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
Martin Speiser