Auch Hochschulen haften für Download-Links
Günter Frhr. v. Gravenreuth
- recht
In einem soeben zugestelltem Urteil vom 06. September 2000 stellte das LG Braunschweig (Az.: 9 O 188/00) fest, dass auch Hochschulen für Download-Links haften: Das Gericht führte aus:
"Entgegen der Ansicht der Klägerin sind zunächst die markenrechtlichen Unter-lassungsansprüche nach § 14 MarkenG, die ein Handeln im geschäftlichen Ver-kehr erfordern, anwendbar, da das Setzen eines Hyperlinks mit der Bezeichnung "FTP-Explorer" ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstellt.
Der Klägerin ist zwar zuzugeben, daß ihr eigenes Handeln als Fachhochschule nicht als Teilhabe am geschäftlichen Verkehr zu werten ist. Nach dem weiten nimmt sie beim Setzen eines Hyperlinks auf den "FTP-Explorer" jedoch dadurch am geschäftlichen Verkehr teil, daß sie fremden Wettbewerb, nämlich der FTPx-Corporation fördert."
Die klagende Hochschule wollte festgestellt wissen, dass sie für Download-Links nicht haftet - und verlor den Prozess.
Die war nunmehr schon die 3. negative Feststellungsklage wegen eines Download-Links zu der sog.
"FTP-Explorer"-Software, welche von dem/die jeweilige(n) Kläger(in) verloren wurde. Somit stabilisierte sich nicht nur die Rechtsprechung bei Unterlassungsklagen, sondern auch die bei negative Feststellungsklagen.
Die nächste termierte negative Feststellungsklage ist die von Herrn Münz (vgl. http://www.freedomforlinks.de/Pages/muenz.html ).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo Original,
so sicher wie Sie auf dem Kriegsfuss sind, so sicher ist, dass Grafenreut wiederkommt.
Trotzdem
mit freundlichem Gruss
Hunold
Hallo Original,
Hallo Kopie
so sicher wie Sie auf dem Kriegsfuss sind, so sicher ist, dass Grafenreut wiederkommt.
War ja auch witziger als der langatmige/langweilige ADVOGRAF (gähn - da können sich nur Fische amüsieren).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Hallo Original,
Hallo Kopie
Hallo ihr beiden!
War ja auch witziger als der langatmige/langweilige ADVOGRAF (gähn - da können sich nur Fische amüsieren).
Hmm, irgendwie tut er mir ja leid, dass er noch weniger Humor hat, als ein Fisch.
Aber immer noch besser, als einen IQ wie ein Knäckebrot.
MfG Simon
Hallo Original,
Hallo KopieHallo ihr beiden!
War ja auch witziger als der langatmige/langweilige ADVOGRAF (gähn - da können sich nur Fische amüsieren).
Hmm, irgendwie tut er mir ja leid, dass er noch weniger Humor hat, als ein Fisch.
Aber immer noch besser, als einen IQ wie ein Knäckebrot.
Spitze!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hi!
Hmm, irgendwie tut er mir ja leid, dass er noch weniger Humor hat, als ein Fisch.
Aber immer noch besser, als einen IQ wie ein Knäckebrot.Spitze!
Ja, nich? :-)
So, jetzt ist aber Schluss mit dem Kinderkram, ich muss jetzt Fernseh gucken gehen :-)
MfG Simon
Hallo Original
ich weiss nicht, ob das so lustig wird. Für keine Partei.
Ausserdem finde ich den AdvoGrafen gar nicht so schlecht. Da steckt viel Schmalz hinter und ist nicht mal eben so gemacht.
Und vielleicht wird der AdvoGraf ja noch härter und deutlicher. Muss sich eben entwickeln. Bin ja selber dabei ;-) und es macht Spass mit den Jungs. Endlich mal nix Plattes. Da hatte ich schon andere Angebote.
Ne, lustig wird der grafenreut nicht.
I'll be back
Grafenreut
(Hunold)
Und vielleicht wird der AdvoGraf ja noch härter und deutlicher.
Dann kann es aber "Streß" geben!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo FvG,
Und vielleicht wird der AdvoGraf ja noch härter und
deutlicher.Dann kann es aber "Streß" geben!
Wir haben keine Angst vor Repressalien!
Und bitte denken Sie daran: Satire geniesst vor deutschen Gerichten
mehr Schutz als Hyperlinks.
Mfg
Alexander Kleinjung
(AdvoGraf-Team)
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Hi,
Und bitte denken Sie daran: Satire geniesst vor deutschen Gerichten
mehr Schutz als Hyperlinks.
Glaub ich auch: Fuer Satire braucht man nicht wissen,
wo der Unterschied ist zwischen Tip-Ex und der 'Del'-Taste.
Ciao,
Wolfgang
Und bitte denken Sie daran: Satire geniesst vor deutschen Gerichten
Es ist ein sehr schmaler Grat zwischen Satire und Schmähkritik, der von der Rechtsprechung gezogen wird.
mehr Schutz als Hyperlinks.
Hyperlinks = Technik = insoweit erst einmal wertneutral.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo,
glaube ich nicht. Dafür ist der Advograf zu bekannt. Sie werden schon sehen ;-)
Oder sollte ich (und mein Bekannter) etwas übersehen haben?
Das wäre ja ein dicker Fauxpas :-)
Grüsse nach Bayern
Hunold
Hallihallo!
Und vielleicht wird der AdvoGraf ja noch härter und deutlicher.
Dann kann es aber "Streß" geben!
Hohoho, der Herr will uns drohen.
Ich krieg ja direkt Angst.
Meinst Du nicht, die Erkältung, die Du Dir nach dem SELFHTML-Prozess einfangen wirst, reicht für's erste?
Du musst aber auch immer gleich übermütig werden :-)
MfG Simon vom AdvoGraf-Team
Hallo Günter!
Dann kann es aber "Streß" geben!
<cite>
War ja auch witziger als der langatmige/langweilige ADVOGRAF (gähn - da können sich nur Fische amüsieren).
</cite>
Daß du soviel angst vor Langeweile hast hätte ich nicht gedacht!
Wie war das doch mit der Glaubhaftigkeit von Aussagen?
Grüße
Thomas
Dann kann es aber "Streß" geben!
Ich ernnere mich gerade an ein paar Prozesse, die Oliver Kalkofe führen musste. Z.B. gegen die Wildecker Herzbuben. Da hat Kalki auch gewonnen. Ergo ist die Rechtssprechung in Deutschland immer noch so, dass Satire ziemlich viel darf.
Mit äusserst vorzüglicher Hochachtung
Martin Speiser