Günter Frhr. v. Gravenreuth: Homepage auf MB Webspace im Ausland

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Hallo

das gerede um die marke "explorer" hat mich ins grübeln gebracht.

War schon mal gut!

ich habe eine homepage auf der sich mehrere link`s zu programmen befinden,deren namen laut "markenblatt" in deutschland geschützt sind.
ich habe sie deshalb erstmal offline gesetzt.

War schon mal gut!

der rechner, aufdem sich meine homepage befindet, steht im ausland (auserhalb der eu).

Was solls?

mein problem ist jetzt:
1.welche markenrechte gelten, die aus deutschland oder die aus dem lande in dem sich der rechner befindet.

Die Rechte, in dem Land wo der HP-Inhalt bestimmungsgemäß verbreitet wird.

vgl.
LG  München I "Haftung für Links/Server im Elsaß" (Az. 9 HKO 12373/99)
Sachverhalt:
Firmensitz im Elsaß (Frankreich) mit Niederlassung in Deutschland. Deutschsprachiges Angebot auf der Homepage für Downloads von Soft-ware über Links. Eine Software verletzte eine deutsche Marke. Einlassung der Verletzerin: Der Server steht im Elsaß und das deutschsprachige Angebot war für die deutschsprachige Bevölkerung im Elsaß bestimmt. Das LG München I hat die beantragte Verfügung erlassen.
Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 20.07.1999

OLG Frankfurt "Weltweites Internetangebot" (Az. 6 W 122/98) CI 1999,115; NJW-CoR 1999,302; CR 1999,450
Die Homepage der Antragsgegnerin enthielt Detailangaben für die Bestellungen und die Angabe "Worldwide". Unstreitig konnte sie von Deutschland aus abgerufen werden. Es handelt sich bei dem Internet-Angebot der Beklagten jedenfalls angesichts der Umstände, unter denen das Angebot erfolgt ist, um ein Anbieten  in Deut-schland. Dem steht nicht entgegen, daß die Homepage in englischer Sprache abgefaßt ist, denn die englische Sprache ist die im www gebräuchliche Sprache.
Alleine der Umstand, daß die Antragsgegnerin nach ihren Behauptungen betriebsintern die Weisung erteilt haben will, Bestellungen aus Deutschland nicht entgegenzunehmen und Auslieferung nach Deutschland nicht auszuführen, führt nicht dazu, daß sich die Antragsgegnerin titelkonform verhalten hat. Ordnungsmittel-Beschluß vom 31.12.1998

2.kann ich von eine firma die in deutschland das markenrech besitzt abgemaht werden, weil ich die webside von deutschland aus verwalte.

JA

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de