Hallo,
<<Dem steht nicht entgegen, daß die Homepage in englischer Sprache abgefaßt ist, denn die englische Sprache ist die im www gebräuchliche Sprache.>>
Aus reiner Neugier: Wenn die englische Sprache innerhalb des WWW Usus ist, wieso ist es dann prinzipiell möglich, auf einen (im englischen Sprachraum) so allgemeinen Begriff wie "Explorer" das deutsche oder auch das internationale Markenrecht anzuwenden? Die Logik dahinter erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht ganz.
Weil z.B: APPLE, SUN, HUMMINGBRID etc. auch in den USA geschützt sind.
Beisp.:
Explorer = Entdecker/ Erforschender (eines unbekannten Landes)
/= Hard- oder Software
Explorer = Untersuchender
/= Hard- oder Software
Explorer = Raumsonde der NASA
/= Hard- oder Software
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de