Hallo,
<<Weil z.B: APPLE, SUN, HUMMINGBRID etc. auch in den USA geschützt sind.>>
Dessen ungeachtet könnte ich mein Hard- oder Software Produkt auch APPLE JUICE nennen, ohne daß ich die Rechte des Unternehmens Apple verletze. Denn Apple Juice ist ein eigenständiger Begriff, oder ? Analog könnte dann daraus gefolgert werden, daß mit einer (Software) Produktbezeichnung wie MARINE EXPLORER o.ä. ebenfalls keine Markenrechte verletzt werden.
Gruß
Uwe