Cover-Versionen vs. Urhebergesetz?
Stiefel
- recht
Hallo!
Schon mehrfach wurde hier im Forum über das Urhebergesetz diskutiert.
Meist im Zusammenhang mit Quelltexten oder MP3.
Ist vielleicht etwas off-topic, aber mich würde interessiern wie sich das mit Coverversionen verhält.
IMHO sind die Werke großer Künstler 100 Jahre nach ihrem Tod frei verfügbar...
In der POP-Szene dauert es aber meist nur Wochen bis ein guter Song von einem anderen Künstler nachgeahmt wird.
Die Unterschiede schwanken dabei (subjektiv ;-) zwischen 50 und 5%.
Aufregen tut das aber niemand. Nicht mal die, von denen der Song stammt.
Das ist ja bestimmt keine Nächstenliebe oder sonst was soziales. *g*
So what? Warum ist das erlaubt?
Nicht das ich falsch verstanden werde: Mich stört das ja auch nicht, aber warum darf man das?
mfg
Stiefel
Sup!
Wahrscheinlich darf man das, weil man mit den ursprünglichen Künstlern vorher eine Gewinnbeteiligung aushandelt...
So glaube ich jedenfalls, daß sich das verhält...
Gruesse,
Bio
Hallo Stiefel,#
IMHO sind die Werke großer Künstler 100 Jahre nach ihrem Tod frei verfügbar...
Bei Literatur 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers, soweit ich weiß.
In der POP-Szene dauert es aber meist nur Wochen bis ein guter Song von einem anderen Künstler nachgeahmt wird.
Die Unterschiede schwanken dabei (subjektiv ;-) zwischen 50 und 5%.
Aufregen tut das aber niemand. Nicht mal die, von denen der Song stammt.
Das ist ja bestimmt keine Nächstenliebe oder sonst was soziales. *g*
So what? Warum ist das erlaubt?
Weil entweder die Ähnlichkeit nur 5% ist, und somit nicht als Nachahmung zählt (das gilt zum Beispiel für kurze Samples in vielen HipHop oder Techno-Songs, da gibt es eine bestimmte Länge (ein paar Sekunden), unter der sie ohne Probleme verwendet werden dürfen), oder der Nachahmende wie z.B. bei Madonnas American Pie einfach Tantiemen zahlt - da ist also keine Nächstenliebe im Spiel...
Viele Grüße
Stephan
Weil entweder die Ähnlichkeit nur 5% ist, und somit nicht als Nachahmung zählt (das gilt zum Beispiel für kurze Samples in vielen HipHop oder Techno-Songs, da gibt es eine bestimmte Länge (ein paar Sekunden), unter der sie ohne Probleme verwendet werden dürfen>
Viele Grüße
Stephan
tach auch,
also meines wissens nach spielt die gema auch eine große rolle.
gerade bei den techno und hip hop projekten, müßen die künstler einen nachweiß über jedes verwendete sampel(was sie "geklaut"haben) erbringen. (zumindestens wenn sie ihre sachen veröffentlichen wollen)
allerdings scherrt sich bei den kleineren plattenlabels keiner darum, solange wie ihre auflage nicht höher wie ca 500-100 Vinyls ist.
die besten grüße
mario
Hi Stiefel,
das Nachspielen von musikalischen Werken ist nichts, was dem Urheberrecht widerspricht - es ist in der Regel sogar von den Komponisten gewollt. Die Komponisten erhalten - sofern alles korrekt abgerechnet wird und sie GEMA-Mitglieder sind - ihre Tantiemen für jede Aufführung ihres Werkes.
Etwas verwirrender wird es, wenn das Werk gegenüber dem Original verändert wird. Bei klassischer Musik ist das beispielsweise dann der Fall, wenn Beethovens fünfte Symphonie für Akkordeonorchester bearbeitet wird. Bei Popmusik sind das Coverversionen.
Hier wird grundsätzlich zwischen beiden Musikarten unterschieden. Bei Werken, die von der GEMA als "klassisch" eingestuft werden, ist für eine solche Bearbeitung die schriftliche Genehmigung des Urhebers oder seiner Erben erforderlich - außer wenn der KOmponist mindestens 70 Jahre tot ist.
Bei Popmusik ist das Einholen einer solchen Genehmigung nicht erforderlich. Von einem veröffentlichten Popsong kann jeder ohne weiteres beliebige Coverversionen machen, muss dann aber halt nur Tantiemen (über die GEMA) an die Urheber für jee Aufführung bzw. jeden Tonträger zahlen.
Ein anderes Thema ist es allerdings, wenn es nicht um eine Coverversion geht, sondern Elemente einer konkreten Aufnahme übernommen werden - sog. Samples z.B. Hier muss ab einem bestimmten Wiedererkennungsgrad die Genehmigung eingeholt werden. Plattenfirmen haben hierfür spezielle "Sample Clearing"-Abteilungen, die diese Genehmigungen klar machen. Was allerdings im urheberrechtlichen Sinne Wiedererkennungswert hat, ist nicht exakt festzulegen und immer wieder Bestandteil von Rechtsstreiten. Eine Faustregel: handelt es sich um erkennbare Melodieelemente, muss die Genehmigung eingeholt werden. Dreht es sich ausschließlich um Sounds, dann nicht. Berühmtes Beispiel: vor einigen Jahren versuchten Cameo, Urheberrechte für die Verwendung eines einzigen Hihat-Schlages aus "Word Up" einzuklagen - und sie sind damit gescheitert. Obwohl man eben diesen einen Sound in vielen Songs eindeutig identifizieren kann.
Grüße,
Utz
Hi,
in diesem Zusammenhang ein kleiner Link zur Ärzte-Homepage. Einige The Dome-"Musiker" haben
das Lied "Schrei nach Liebe" von den Ärzten gecovert. Und hier steht, was die Ärzte drüber denken. :-)
(könnte ja jemanden interessieren, und es paßt halt irgendwie...)
Gruß,
Slyh
Hallo!
Danke an alle Antworter!
War ja sehr aufschlußreich!
Jetzt würde mich nur noch interessieren, was du (Utz) it "erkennbare Melodieelemente" meinst.
Da gibt es ja zwei Möglichkeiten.
Bsp.:
Blue von Eiffel 65 kennt ja hoffenlich jeder ;-)
Ich habe eine Coverversion davon, die jeder der sich das Original nicht 5x am Tag anhört, für das Original halten würde.
(Genauso wie keiner außer Utz ein Geigen von einem Mandolinensolo unterscheiden könnte *g*)
Dann habe ich noch eine Coverversion (Max Deejay) von Rythm is a Dancer von Snap. Sollte auch nicht ganz unbekannt sein... ;-)
Diese Version hat aber außer dem - nennen wir es Key-Melody-Element - nicht viel mit dem Original gemein.
Soll heißen: Diese stupide (maximal) 12 Töne lange Tonfolge aus der diese DanceHits eben meist aufgebaut sind ;-)
Es ist aber ein ganz anderer Klang und auf die Tonfolge selber kann man ja hoffentlich keine Rechte geltend machen?
Sehe ich das also richtig:
Der mit Blue muß blechen (95% identisch)
Und der (in der Coverversion singt ein "Er")
mit Rythm is a Dancer (5% identisch) muß nix blechen?
Denn wiedererkennen tut man beide, und zwar gut.
Oder mal anders ausgedrückt:
ViaVoice oder NaturallySpeaking würden zwar in beiden keinen Text erkennen, aber bei Blue könnte man das gleiche Sprecherprofil verwenden... *fg*
mfg
Stiefel
hi Stiefel
erstmal zu den soli *g*:
wer ein geigen- nicht von einem mandolinensolo unterschieden kann, hat nicht nur keine ahnung von instrumenten oder musik, sondern muss obendrein noch taub sein ;-).
zu den coverversionen:
es ist auch so, das sogenannte hooklinies (bei "blue" wäre das wohl das "dadldidadeldei" *g*) auch dem uhrheberecht unterliegen, selbst wenn sie nur auch 3 oder vier tönen bestehen.
man erinnere sich an die streitereien um stefan raabs grand prix titel, da ging es um genau 4 noten (wovon 3 auch noch die selben waren und obendrein noch hintereinander *lach*).
ein interessanter link zu thema urheberrecht dürfte http://www.gema.de/publik/faq/index.html sein. da steht so einiges drin, oder auch http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/
alles liebe
ole
(8-)>
Hi zusammen,
nach meinen letztem Kenntnisstand (vor etwa ein paar Jahren) war das entscheidende Kriterium "7 aufeinander folgende Töne", und zwar der Melodie.
Bei Rhythm Is A Dancer heißt das:
Rhy-thm is a dan-cer --> 6 Noten, noch keine Kopie, aber sobald
it's dazukommt, ist es eindeutig das selbe Stück, dann fallen Tantiemen an (wobei ein Rechtsstreit im Falle "6 Noten plus Originaltext" IMHO Aussicht auf Erfolg hätte). Wie das Verhältnis der Tantiemen zu denjenigen der "Co-Komponisten" einer Dance-Fassung ist, muss AFAIK ausgehandelt werden. Beispiel: Bei "Bittersweet Symphony" vor ein paar Jahren wurde "nur" ein Sample einer Coverversion(!) eines Rolling-Stones-Songs verwendet. Die Tantiemen wurden trotzdem zu 100% Jagger/Richards zugesprochen.
Grüße,
Utz
Seid gegruesst!
Wie immer, wenn er mal nuetzlich sein koennte, aber das Thema sich nicht anbietet, Provokatives zu posten, ist er nicht da bzw. sagt nichts, unser aller Star-Anwalt.
Langsam halte ich das für Absicht... kann mir gar nicht vorstellen, daß Günnis Lieblings-Landgericht dazu noch keine Entscheidung gefällt hat, die er posten könnte, ohne irgendwelche Standesregeln zu verletzen.
Sollte der Spruch "Adel verpflichtet" nur für den _etwas höheren_ Adel gelten?
Wieder mal schwer enttäuscht von den Lords dieses armen Planeten,
Lord Helmchen