Künstler: PC-Abgabe

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Hi,

Das ist das Problem von Programmieren, die bei  Opensource etc. mit machen und keine "VG-Software" gründen.

absolut nicht, denn wenn ich auf einen cd-rohling opensource kopiere oder einfach
aus dem www sauge, bin ich mir mit dem Schöpfer der Werke einig dass gar keine
gema oder vg -gebühren anfallen sollen.

  1. es gibt keine Rechtsgrundlage, deshalb muss ja per Gesetz eingegriffen werden.
    Doch, das Urheberwahrnehmungsgesetz.

da soll doch der RA in seinem Betrieb für jedes Blatt Papier eine Abgabe leisten,
er könnte ja damit auch Kopien von (schutzwürdigen) Werken anfertigen.
aber dieses Detail muss wohl doch noch gesetzlich geregelt werden.

Datensicherung, zu der ich auch noch gesetzlich verpflichtet bin.
Wo steht das???

ganz einfach dort, wo ich sonst grob fahrlässig gegenüber Auftraggeber usw.
wäre, oder dort wo  das Finanzamt eine Buchhaltung erwartet.
Da PC-s so sensibel sind, muss eine Datensicherung gemacht werden,
bzw. es kann vom Vorhandensein einer solchen ausgegangen werden
(Schadensersatz, Schätzung usw), auch wenn es dazu vielleicht keine
geseztliche Regelung im Detail gibt.

Also aufwachen + Protest !
oder eine VG-Software gründen.

genau das gerade nicht .