Tach,...
Soweit so gut/schlecht, nur: Wenn jetzt Abgaben erhoben werden mit der Begruendung von Urheberrechtsschutz, muss
man nicht bemerken, dass JEDER Homepageersteller diesen
Schutz geniest?
Formal richtig - wann gibt es die VG- Homepageersteller?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)