Hallo,
WEBSPACE ist immer noch eine eingetragene Marke.
Ja und?
Er schrieb 'Web-Space' und nicht 'Webspace'.
Und eine Abmahnung hier auf Namensaehnlichkeit zu machen wird
bis zur Berufungsverhandlung Webspace wohl recht dilletantisch,
bzw. wuerde nur bei einem DAU oder mittellosen Studi Erfolg haben.
Zumal vor dem Berufungsgericht und auch anderen im falle
der Webspace-Abmahnungen ja immer schoen argumentiert
wurde, das 'Webspace' als Wortkombination zusammen
total unlogisch sei weil es sowas wie ne Schnabelente
sein wuerde.
Gegen 'Web'-'Space' nun anzugehen wuerde diese von euch
benutzte Argumentation zunichte machen und somit wohl
den Webspace-Markengeschaedigten (inkl. der nicht abgemahnten
Provider die Verluste durch entgangene Kunden haben)
recht guten Aufwind geben :)
Die unberechtigt eingetragene und vom Patentamt versehentlich
akzeptierte Marke Webspace die fuer ein bisher
nicht in Erscheinung getretenes Produkt bzw. Dienstleistung,
welches auch bisher an keine mir bekannte Person ausgeliefert
wurde ist derzeit in Schwebe nachdem das
Marken- und Patentamt entschieden hat, das die
Marke ungerechtfertigt eingetragen ist.
Nur weil sich da 2 (oder nur der Mandant) an ein
Strohalm klammert, das eine Berufung Erfolg hat, ist
es noch eingetragen.
Wie fragt man so schoen?
'Was passiert wenn 2 Ertrinkende sich festhalten?'
Ciao,
Wolfgang