Hallo,
ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.
Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.
Was ich Abfrage ist: eMail, Name, Telefon, Fax
Als Hinweise habe ich das auf der Seite:
1. Ihre eMail-Adresse müssen Sie angeben, alle anderen Angaben sind freiwillig.
2. Unter Themen können Sie festlegen über welche Neuigkeiten Sie informiert werden möchten.
3. Existiert eine angegebene eMail-Adresse nicht, so wird der komplette Eintrag automatisch aus dem Verteiler entfernt.
Viele Neuanträge können wegen falscher EMail-Adresse nicht bearbeitet werden. Bitte geben Sie diese daher sehr gewissenhaft an.
4. Geben Sie bitte bei Name Ihren Vor- und Nachnamen an.
5. Fax- und Telefonnummer werden nur der Vollständigkeit halber abgefragt. Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich über eMail.
Den Namen benutze ich zur Ansprache. Telefon und Fax ist eher ein Überbleibsel. Ich hatte anfangs bei Nichtereichbarkeit per email versucht den Leuten das mitzuteilen. Nachdem ich nur Kunden im Newsletter habe, deren Adresse ich meist sowieso kenne, wollte ich mir nur das Suchen in der Kundendatenbank sparen.
Die Newsletter-Seite ist im Original unter http://www.tdb.de/cgi-bin/kontakt/kontakt.isa?news=new zu finden.
Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus? Wäre für Hilfreiche Antworten dankbar.
Oder ist das gar nur ein Massenmailing mit Abzockversuch (macht ein bisschen den Eindruck). ich kenne mindestens schon einen anderen Fall, der vor wenigen Tagen die gleiche Abmahnung erhielt.
Viele Grüße
Horst