Abmahnung wegen Newsletter
Horst
- recht
0 Mors0 Horst
0 Julian Finn0 Wolfgang Wiese0 Henk Strobel0 Günter Frhr.v.Gravenreuth0 Wolfgang Wiese0 Horst0 jutta
Hallo,
ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.
Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.
Was ich Abfrage ist: eMail, Name, Telefon, Fax
Als Hinweise habe ich das auf der Seite:
1. Ihre eMail-Adresse müssen Sie angeben, alle anderen Angaben sind freiwillig.
2. Unter Themen können Sie festlegen über welche Neuigkeiten Sie informiert werden möchten.
3. Existiert eine angegebene eMail-Adresse nicht, so wird der komplette Eintrag automatisch aus dem Verteiler entfernt.
Viele Neuanträge können wegen falscher EMail-Adresse nicht bearbeitet werden. Bitte geben Sie diese daher sehr gewissenhaft an.
4. Geben Sie bitte bei Name Ihren Vor- und Nachnamen an.
5. Fax- und Telefonnummer werden nur der Vollständigkeit halber abgefragt. Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich über eMail.
Den Namen benutze ich zur Ansprache. Telefon und Fax ist eher ein Überbleibsel. Ich hatte anfangs bei Nichtereichbarkeit per email versucht den Leuten das mitzuteilen. Nachdem ich nur Kunden im Newsletter habe, deren Adresse ich meist sowieso kenne, wollte ich mir nur das Suchen in der Kundendatenbank sparen.
Die Newsletter-Seite ist im Original unter http://www.tdb.de/cgi-bin/kontakt/kontakt.isa?news=new zu finden.
Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus? Wäre für Hilfreiche Antworten dankbar.
Oder ist das gar nur ein Massenmailing mit Abzockversuch (macht ein bisschen den Eindruck). ich kenne mindestens schon einen anderen Fall, der vor wenigen Tagen die gleiche Abmahnung erhielt.
Viele Grüße
Horst
Hi,
bin zwar Laie, kann mir aber nicht vorstellen, dass dir der Anwalt was anhaben kann. Wie kommt der überhaupt dazu dir was vorschreiben zu wollen? Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Ciao, Mors
Hi,
bin zwar Laie, kann mir aber nicht vorstellen, dass dir der Anwalt was anhaben kann. Wie kommt der überhaupt dazu dir was vorschreiben zu wollen? Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Ciao, Mors
Doch, diese Paragraphen gibts tatsächlich.
§13 Abs. 1 MDStV verlangt den benutzer darüber zu Informieren, dass der Dienst anonym genutzt werden kann. Aber meiner Meinung mache ich das ja.
$12 Abs. 5 MdStV verlangt die Datensparsamkeit. Aber ob der Name zur Ansprache dagegen verstößt?
Telefon und Fax sehe ich ja selbst als nicht so umbedingt wichtig ein, aber ich wollte die Leute halt erreichen die ausversehen eine falsche eMail-Adresse eingeben. Und dazu bracuhe ich das.
Was mich stark interessiert ist, ob es noch mehr Betroffene gibt (ausser den einen, den ich bisher gefunden habe).
Viele Grüße
Horst
Ja es gibt noch mehr
Ich habe zwei Kunden, die das gleiche Problem haben.
Beide Schreiben machen sehr stark den Eindruck eines Serienbriefes.
Beide Schreiben sind vom Freitag 30.06.
Aus den beiden Aktenzeichnen (so diese fortlaufend nummeriert sind???) könnten es ca. 30 Stück sein.
Beide Newsletter erwarten die Eingabe von Email und Name des Abonennten.
Ist das die nächste Rund im Abmahnwahn?
Hans
Was mich stark interessiert ist, ob es noch mehr Betroffene gibt (ausser den einen, den ich bisher gefunden habe).
Viele Grüße
Horst
*meld*
leider habe auch ich heute so ein Schreiben bekommen.
Jedoch beruhigend, das ich nicht der einzige bin.
Ist eine Abmahnung / Wettbewerbsverstoß gegen einen
Privaten Seitenbetreiber eigentlich so einfach machbar?
Auf meinem Seiten werden ausser ein paar Büchern (Amazon)
nur Infos geboten.
Beste Grüße,
Andreas
Hallo
Was mich stark interessiert ist, ob es noch mehr Betroffene gibt (ausser den einen, den ich bisher gefunden habe).
es scheint noch haufenweise Beroffene zu geben:
Mittlerweile hat Heise darüber berichtet http://www.heise.de/newsticker/data/hod-02.07.01-000/
und auch auf Juramail wird eine derartige Abmahnwelle diskutiert: [http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=13718].
Da ich kein Jurist bin kann ich Dir nur raten Dich von einem Anwallt beraten zu lassen. Und zwar von einem der sich auf Online-Recht spezialisiert hat.
Grüße aus Würzburg,
Laszlo
Hallo,
ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.
Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.
Ich bin zwar auch Laie, aber ein Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar ne schöne Sache, auch sicherlich kundenfreundlich, rechtlich verankert jedoch nicht. Zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.
Gibt doch so viele Seiten bei denen das ähnlich oder gleich abläuft... Sogar GMX fragen doch alles ab, und bei denen werden die Angaben sogar üebrprüft, obwohl nie gebraucht...
Hallo,
Ich bin zwar auch Laie, aber ein Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar ne schöne Sache, auch sicherlich kundenfreundlich, rechtlich verankert jedoch nicht...
Doch!
EU-Datenschutzrichtlinie (= EU-Grundrecht!).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo,
Ich bin zwar auch Laie, aber ein Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar ne schöne Sache, auch sicherlich kundenfreundlich, rechtlich verankert jedoch nicht...
Doch!
EU-Datenschutzrichtlinie (= EU-Grundrecht!).
okay, abgesehen mal davon, dass diese EU-Richtlinie wahrscheinlich wieder mal von der ziemlich demokratie-defizitären EU-Komission stammt ist gerade diese Datensparsamkeit doch ermessenssache, oder? Sprich: es muß im Ermessen des HP-Betreibers liegen, ob er Daten braucht oder nicht, oder? Mal abgesehen davon daß ja sowieso eine Einwilligung in Form des Absende-Buttons vorliegt...
In wie weit liege ich da richtig?
Grüße,
Julian (Laie im rechtlichen Bereich)
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hi,
ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.
Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.
Was ich Abfrage ist: eMail, Name, Telefon, Fax
Bei mir hatte ich die gleiche Frage.
Man erfasst IMHO die Daten zur Aufrechterhaltung deines Dienstes um
im Zweifelsfalle rueckfragen zu koennen.
Also sind die, falls Fehler aufkommen wohl noetig.
Also kann dir der garnichts.
Falls er irgendwie eine Unterlassungserklaerung beigelegt hat,
die du doch bis gestern mittag unterschrieben solltest,
am besten mal eine anwaltliche Erstberatung machen und
dem entsprechend antworten lassen.
Aber vorher fragen wieviel das kostet!
Frag ansonsten vielleicht mal auf Juramail.de.
Ciao,
Wolfgang
Hallo,
- Existiert eine angegebene eMail-Adresse nicht, so wird der komplette Eintrag automatisch aus dem Verteiler entfernt.
Wie Du herausfindest, das eine Emailadresse nich existiert, würde mich sehr interressieren...
Gruß Henk
Hallo,
Wie Du herausfindest, das eine Emailadresse nich existiert, würde mich sehr interressieren...
das sagt ja der mail-server, wenn er das mail nicht angebracht hat, ich setze die betroffene Adresse dann eben inaktiv.
Gruss
Christian
» Wie Du herausfindest, das eine Emailadresse nich existiert, würde mich sehr interressieren...
man bekommt ein reply daß die Mail nicht zugestellt werden konnte?
User unknown?
Markus
Wie Du herausfindest, das eine Emailadresse nich existiert, würde mich sehr interressieren...
Gruß Henk
Nach dem Versenden habe ich ca. 100 Mails mit Fehlermeldungen im Postfach. Naja, genauer gesagt hatte ich das früher. jetzt hats der Sysadmin... 8-)
Zu den Anfangszeiten waren das nur ein paar. Und meistens auch Leute die ich kannte, weil Sie bei uns Kunde sind und/oder öfter mal angerufen haben. Damals war es auch noch nicht so üblich eine email-Adresse zu ahben und sie wurde deshalb öfters falsch eingegeben. Mit Leerzeichen oder so. Die Leute waren sehr dankbar als ich sie anrief und fragte ob ich das korrigieren soll. Natürlich nur bei denen, die ich durchs Telefon schon kannte.
Viele Grüße
Horst
Nach dem Versenden habe ich ca. 100 Mails mit Fehlermeldungen im Postfach. Naja, genauer gesagt hatte ich das früher. jetzt hats der Sysadmin... 8-)
Ach so, du entfernst die ungültigen Einträge also von Hand?
Es klang so, als würde das automatisch egschehen...
Gruß Henk
Hallo,
ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.
Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.
Der Datenschutz ist nunmehr auch ein europäisches Grundrecht. Er beinhaltet auch den Grundstatz der Datensparsamkeit. Wenn man die Daten nicht benötigt, warum erhebt und speichert sie man dann??
Andererseits waren diese Eintragungen freiwillig, sodass von einer Einwilligung in deren Speicherung auszugehen ist (anders z.B. bei bei der illealen FFL-Datenbank: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ).
Zitat aus einem Schreiben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom 27. März 2000 "dass die Veröffentlichung Ihres [Gravenreuths] Namens in dem zugrunde liegenden Zusammenhang im Internet datenschutzrechtlich nicht zulässig ist".
IMHO ist diese Abmahnung infolge Einwilligung unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo Günter,
IMHO ist diese Abmahnung infolge Einwilligung unzulässig.
Kleiner Sinneswandel? Oder Copy & Paste kaputt? Vgl. http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=13719, insbesondere die Bemerkung "= angemessen".
Grüße,
Utz
Hallo,
IMHO ist diese Abmahnung infolge Einwilligung unzulässig.
Kleiner Sinneswandel? Oder Copy & Paste kaputt?
Nö - denn dort habe ich mir nur allgemein und nicht zu dieser konkreten Abmahnung geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Hallo,
Andererseits waren diese Eintragungen freiwillig, sodass von einer Einwilligung in deren Speicherung auszugehen ist (anders z.B. bei bei der illealen FFL-Datenbank: http://www.freedomforlinks.de/Pages/abgemahnt.html ).
Zitat aus einem Schreiben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom 27. März 2000 "dass die Veröffentlichung Ihres [Gravenreuths] Namens in dem zugrunde liegenden Zusammenhang im Internet datenschutzrechtlich nicht zulässig ist".
Bitte lassen Sie ihre unsachlichen Meinungsaeusserungen dort wohin
sie gehören; Diese haben nichts mit dem obigen Problem zu tun.
Und auf Kosten des obigen Fragestellers hier Selbstprofilierung bzw.
Selbstbemitleidung zu tun ist nicht nur Unhöflich, es ist
eine Frechheit.
Wolfgang Wiese
Informatiker, Dipl. Inf.
Moin
Der Datenschutz ist nunmehr auch ein europäisches Grundrecht.
Viele tönerne Füße. Die Charta ist mit viel tamtam in Nizza beschlossen worden aber kein Teil des Vertrages, oder?
Viele Grüße
Swen
Hi,
das ganze scheint wohl ne neue Abmahnserie zu sein.
Heise berichtete vorhin drüber.
Am Besten du setzt dich umgehend mit den anderen Betroffenen
in Kontakt; Dann dürftes du einige besser Chancen haben dich
gegen diesen Unsinn zu wehen.
http://www.heise.de/newsticker/data/hod-02.07.01-000/
Ciao,
Wolfgang
Mittlerweile habe ich schon Kontakt mit einigen Betroffenen. Mein Kollege hat zur Koordination ein eigenes Forum eingerichtet:
http://www.plaudern.de/a.prg?for=1822
Bitte alle Betroffenen dort mal vorbeischauen.
Viele Grüße
Horst
Hallo,
hatte gestern dein Posting gelesen. Als ich vorhin die heise-news las, fiel es mir wieder ein: http://www.heise.de/newsticker/data/hod-02.07.01-000/
Vielleicht hilfts dir etwas weiter
ciao
Jutta