Hi,
bin zwar Laie, kann mir aber nicht vorstellen, dass dir der Anwalt was anhaben kann. Wie kommt der überhaupt dazu dir was vorschreiben zu wollen? Ich würde mir da keine Sorgen machen.
Ciao, Mors
Doch, diese Paragraphen gibts tatsächlich.
§13 Abs. 1 MDStV verlangt den benutzer darüber zu Informieren, dass der Dienst anonym genutzt werden kann. Aber meiner Meinung mache ich das ja.
$12 Abs. 5 MdStV verlangt die Datensparsamkeit. Aber ob der Name zur Ansprache dagegen verstößt?
Telefon und Fax sehe ich ja selbst als nicht so umbedingt wichtig ein, aber ich wollte die Leute halt erreichen die ausversehen eine falsche eMail-Adresse eingeben. Und dazu bracuhe ich das.
Was mich stark interessiert ist, ob es noch mehr Betroffene gibt (ausser den einen, den ich bisher gefunden habe).
Viele Grüße
Horst