Hallo,
Ich bin zwar auch Laie, aber ein Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar ne schöne Sache, auch sicherlich kundenfreundlich, rechtlich verankert jedoch nicht...
Doch!
EU-Datenschutzrichtlinie (= EU-Grundrecht!).
okay, abgesehen mal davon, dass diese EU-Richtlinie wahrscheinlich wieder mal von der ziemlich demokratie-defizitären EU-Komission stammt ist gerade diese Datensparsamkeit doch ermessenssache, oder? Sprich: es muß im Ermessen des HP-Betreibers liegen, ob er Daten braucht oder nicht, oder? Mal abgesehen davon daß ja sowieso eine Einwilligung in Form des Absende-Buttons vorliegt...
In wie weit liege ich da richtig?
Grüße,
Julian (Laie im rechtlichen Bereich)
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)