Wolfgang Wiese: Abmahnung wegen Newsletter

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Hi,

ich habe gerade ein nettes Schreiben von einem Abmahnanwalt erhalten. Dieser moniert meinen Newsletter.

Sinngemäss soll ich nur die eMail-Adresse abfragen dürfen. Keinen Namen oder weitere Angaben. Das würde gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstossen und es wäre mit vertretbaren Aufwand möglich, den Versand komplett anonym zu machen.

Was ich Abfrage ist: eMail, Name, Telefon, Fax

Bei mir hatte ich die gleiche Frage.
Man erfasst IMHO die Daten zur Aufrechterhaltung deines Dienstes um
im Zweifelsfalle rueckfragen zu koennen.
Also sind die, falls Fehler aufkommen wohl noetig.

Also kann dir der garnichts.

Falls er irgendwie eine Unterlassungserklaerung beigelegt hat,
die du doch bis gestern mittag unterschrieben solltest,
am besten mal eine anwaltliche Erstberatung machen und
dem entsprechend antworten lassen.

Aber vorher fragen wieviel das kostet!

Frag ansonsten vielleicht mal auf Juramail.de.

Ciao,
 Wolfgang