Hallo,
Sie beweisen, dass deren Benutzer ein Unrechtsbewußtsein hat - und daher ggf. haftet!
das Unrechtsbewußtsein dürfte doch erstmal keinen grossen Unterschied in der Frage der Haftung machen sondern eher eine Rolle spielen bei der Frage nach der Höhe möglicher Sanktionen unabhängig von einem anzunehmenden Schaden.
mfg
Tom