Hallo Bio!
Das ist natürlich ein unhaltbarer Zustand. Nun ist die Frage: Welche Tiefe ist sinnvoll?
Laut ZH 1/618 "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich", Punkt 4.6.4 gilt folgendes:
"Die Tiefe der Platten von Bildschirm-Arbeitstischen muß so bemessen sein daß den jeweiligen Arbeitsbedingungen entsprechend eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel Bildschirm, Tastatur und Vorlagenhalter unter gleichzeitiger Einhaltung des erforderlichen Sehabstandes gewährleistet ist. Dabei muß vor den Tasten ein Freiraum von 50 - 100 mm Tiefe zur Handballenauflage verbleiben, und das Bildschirmgerät darf nicht über die hintere Kante der Tischplatte hinausragen.
Flexible Anordnungsmöglichkeiten der Arbeitsmittel sind für bestimmte Arbeiten nur dann gegeben, wenn Tastatur, Vorlagenhalter und Bildschirmgerät auch hintereinander angeordnet werden können. Dies setzt beim Einsatz von Bildschirmgeräten mit großen Bautiefen Arbeitstische mit einer Plattentiefe von mindestens 900 mm voraus."
Den genauen Wortlaut kann man unter http://www.recht.com/CGI-BIN/om_isapi.dll?clientID=157825&advquery=[group stichw]&headingswithhits=on&infobase=zh1&record={45E}&recordswithhits=off&softpage=Doc_sub_frame_Pg42 nachlesen. Dort sind auch die möglichen Abordnungen der Arbeitsmittel aufgeführt.
Und so sieht ein ergonomischer Arbeitsplatz für nichthöhenverstellbare Arbeitstische aus (Quelle: ZH 1/618):
<img src="http://www.suedelbien.de/pics/arbplatz.gif" border=0 alt="">
Viele Grüße,
Kirsten