Günter Frhr.v.Gravenreuth : Wer bezahlt Abmahngebühr?

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Natuerlich spielt es meiner Meinung nach eine Rolle ob und wie du die
Domain genutzt hast!!!
Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
deswegen wohl auch nicht abmahnen.

Wer sagt denn das???
LG Frankfurt a. M. "das.de" (Az: 2/06 O 633/96)
Wer den Namen eines anderen als Internet-Domain für sich hat re-gistrieren lassen und damit blockiert, bestreitet das Recht des Namensträgers zur Namensführung. Das gilt auch dann, wenn die Domain nur reserviert ist und deshalb noch nicht benutzt wird.
Urteil vom 26. Februar 1997

LG Stuttgart "hepp.de" (Az: 11 KfHO 82/97)
Beschlußverfügung gegen eine Reservierung.
Beschluß vom 09. Juni 1997

LG Berlin "kost-the-ost.de" (Az: 16 O 483/99)
Beschluß vom 30. August 1999 gegen die Reservierung einer nicht aktiv genutzten Domain.
Anm.: "Kost The Ost" ist eine Marke.

Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
Such mal nach swaebedo  (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.

Das war

a) eine e-mail-Werbung und ist
b) eine Mindermeinung in der Rechtsprechung.

Die Kläger müssen ja auch nicht nach Kiel zur Klage!!!

Aber ich bin kein Anwalt und das obige ist nur das was ich aus
meiner mehrjaehrigen Erfahrung mit solchen Dingen mitbekommen
hab.

IMO: Gar nix mitbekommen!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de