Wer bezahlt Abmahngebühr?
hes
- recht
Hallo,
ich habe im Dezember 99 eine Domain angemeldet. (timbersports.de). Wollte irgenwann mal privat damit was anstellen.
Gestern erhielt ich eine Abmahnung der Anwälte der Fa. Stihl. Diese hat die Rechte auf den Namen TimberSports und verlangt die Abgabe der Domain. Mit allem drum und dran, das Übliche halt. Ist ja auch ok, soll Sie die Domain doch haben.
Nun steht in der Unterlassungerklärung auch, daß ich mich verpflichte, die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von DM 2.965,- zu übernehmen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Das ist ´ne Menge Geld. Muss ich denn auch noch dafür zahlen, daß ich die Domain freigebe? Vor allem wenn ich sie nie genutzt habe?
Gebt mir doch bitte ein paar Tipps, ich bin so ein bißchen vor den Kopf geschlagen.
ThanX
MFG hes
Hi,
ich habe im Dezember 99 eine Domain angemeldet. (timbersports.de). Wollte irgenwann mal privat damit was anstellen.
Gestern erhielt ich eine Abmahnung der Anwälte der Fa. Stihl. Diese hat die Rechte auf den Namen TimberSports und verlangt die Abgabe der Domain. Mit allem drum und dran, das Übliche halt. Ist ja auch ok, soll Sie die Domain doch haben.
Nun steht in der Unterlassungerklärung auch, daß ich mich verpflichte, die Kosten der anwaltlichen Abmahnung in Höhe von DM 2.965,- zu übernehmen.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Das ist ´ne Menge Geld. Muss ich denn auch noch dafür zahlen, daß ich die Domain freigebe? Vor allem wenn ich sie nie genutzt habe?
Gebt mir doch bitte ein paar Tipps, ich bin so ein bißchen vor den Kopf geschlagen.
Wenn du die Domain nie genutzt hast und es auch keine Seite dazu gab
ist die Abmahnung IMHO unrechtens.
Du solltest dich umgehend mit einen Anwalt in Verbindung setzen,
der dich da raushaut. Und auch noch nichts unterschreiben!!
Ansonsten musst DU die Abmahngebuehr bezahlen.
Ciao,
Wolfgang
Wenn du die Domain nie genutzt hast und es auch keine Seite dazu gab
ist die Abmahnung IMHO unrechtens.
Du solltest dich umgehend mit einen Anwalt in Verbindung setzen,
der dich da raushaut. Und auch noch nichts unterschreiben!!
Ansonsten musst DU die Abmahngebuehr bezahlen.
Hallo Wolfgang,
danke für den Tipp.
Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.
Kann Du mir mal schreiben, woher Du diese Information hast?
Danke
gruss hes
Hallo Hes
Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.
Geh mal auf http://www.advograf.de/ oder auf http://www.freedomforlinks.de/ und nimm dort mit den Leuten Kontakt auf. Sag dass du wegen einer zumindest zweifelhaften Abmahnung anwaltlichen Rat brauchst.
viele Gruesse
Stefan Muenz
Hallo,
abgesehen davon ob die Abmahnung rechtens ist oder nicht, finde ich das Verhalten besagter Firma und des Anwalts wieder einmal absolut beschämend und peinlich.
Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Was hindert eigentlich solche Firmen daran, ersteinmal bei dem jeweiligen Domaininhaber freundlich nachzufragen ob Dieser bereit ist die Domain freiwillig abzutreten.
In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.
Aber nein, da werden wieder Herrscharen von Anwälten mobilisiert um kleinen Leuten, die für solche Anwälte und Firmen ebenso kleinen Beträge aus der Tasche zu ziehen.
Viele Grüße aus Köln
Markus
Hi
In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.
Das glaube ich erst wenn ich es tausendvierunszwanzigmal gesehen habe. ;-)
Das ist reine Einschüchterung Seites der Firma und Geldscheffelein Seites des Anwalts.
Viel Glück und schreib mal weiter was Du erreicht hast.
Amit
Hi
In den meißten Fällen, trennen sich die ADMIN-C's sofort von dieser Domain.
Das glaube ich erst wenn ich es tausendvierunszwanzigmal gesehen habe. ;-)
Das ist reine Einschüchterung Seites der Firma und Geldscheffelein Seites des Anwalts.
Viel Glück und schreib mal weiter was Du erreicht hast.
Amit
Hai,
mach ich. Schaun wir mal, was so rauskommt.
gruss hes
Hi,
danke für den Tipp.
Habe meinen Anwalt kontaktiert, "Internetspezialist". Dieser sagt, man könne da wenig machen. Daß ich die Domain nie genutzt habe, spiele keine Rolle.
Heute nennt sich wohl jeder Internet-Spezialist :)
Natuerlich spielt es meiner Meinung nach eine Rolle ob und wie du die
Domain genutzt hast!!!
Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
deswegen wohl auch nicht abmahnen.
Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
Such mal nach swaebedo (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.
Das ganze hat genausoviel mit Markenrecht, wie mit Internet zu tun.
Aber ich bin kein Anwalt und das obige ist nur das was ich aus
meiner mehrjaehrigen Erfahrung mit solchen Dingen mitbekommen
hab.
Folge Stefans Tipp mit den angegebenen URLs. Da findest du wohl
kompetentere Ansprechpartner.
Ciao,
Wolfgang
Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
deswegen wohl auch nicht abmahnen.
Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
Such mal nach swaebedo (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.
Hier das Urteil zu dem zitierten Fall "Die kleinen Leute von Swabedoo",
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2.Instanz)
http://www.peter-becker.de/Sonstiges/Stachlig/Urteil2.htm
Das kannst Du ja deinem "Internetspezialisten" von Anwalt mal in die Hand drücken.
Besser ist jedoch, einen Anwalt zu wählen der sich mit der Thematik wirklich auskennt.
Gruß
Andreas vom AdvoGraf-Team
Hallo Advograf-Team!
Hier das Urteil zu dem zitierten Fall "Die kleinen Leute von Swabedoo",
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (2.Instanz)
http://www.peter-becker.de/Sonstiges/Stachlig/Urteil2.htm
In der Urteilsbegründung steht unter anderem:
e.
Mit Hilfe der Verweisung auf andere, wirtschaftlichen Zwecken dienende Internetseiten greift der Nutzer im Übrigen nicht auf den Datenbestand des Verweisenden, sondern den des Anbieters zu, auf dessen Seite verwiesen wird. ***Selbst wenn dieser Anbieter markenrechtlich geschützte Waren im Wege des download anbietet, stellt die Eröffnung der Möglichkeit, auf diese Homepage und damit auf die geschützte Ware zugreifen zu können, daher keine Markenrechtsverletzung des verweisenden Homepageinhabers dar (LG München CR 99 S. 592 <593>).*** Etwas anderes kann nur gelten, wenn zwischen dem Verweisenden und dem Anbieter, auf den verwiesen wird, eine wirtschaftliche Verbindung besteht und der Verweisende aus der Verweisung wirtschaftliche Vorteile zieht.
Vor allem bei dem Satz, den ich mit *** eingefasst habe, stellt sich die Frage, wie dann Gravenreuth so selbstsicher im Falle Explorer vorgehen kann, oder?
Patrick
<hatehtehpehdoppelpunktslashslashwehwehwehpunktatomicminuseggspunktcomslash>
Natuerlich spielt es meiner Meinung nach eine Rolle ob und wie du die
Domain genutzt hast!!!
Es geht auf die Frage: Hast du die Site gewerblich genutzt oder
nicht. Wenn du die Site privat genutzt hast, dann kann man dich
deswegen wohl auch nicht abmahnen.
Wer sagt denn das???
LG Frankfurt a. M. "das.de" (Az: 2/06 O 633/96)
Wer den Namen eines anderen als Internet-Domain für sich hat re-gistrieren lassen und damit blockiert, bestreitet das Recht des Namensträgers zur Namensführung. Das gilt auch dann, wenn die Domain nur reserviert ist und deshalb noch nicht benutzt wird.
Urteil vom 26. Februar 1997
LG Stuttgart "hepp.de" (Az: 11 KfHO 82/97)
Beschlußverfügung gegen eine Reservierung.
Beschluß vom 09. Juni 1997
LG Berlin "kost-the-ost.de" (Az: 16 O 483/99)
Beschluß vom 30. August 1999 gegen die Reservierung einer nicht aktiv genutzten Domain.
Anm.: "Kost The Ost" ist eine Marke.
Dazu gibt es Urteile. Also dass jemand der abgemahnt wurde, weil er eine Marke
nutzte, eben nicht zahlen musste, weil er die Site privat und nicht gewerblich
nutzt. Und das trotz eines Werbebanners!
Such mal nach swaebedo (oder so). OLG Schleswig oder Kiel war das.
Das war
a) eine e-mail-Werbung und ist
b) eine Mindermeinung in der Rechtsprechung.
Die Kläger müssen ja auch nicht nach Kiel zur Klage!!!
Aber ich bin kein Anwalt und das obige ist nur das was ich aus
meiner mehrjaehrigen Erfahrung mit solchen Dingen mitbekommen
hab.
IMO: Gar nix mitbekommen!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de