Calocybe: Rechnung von vor 1 Jahr von Hoster

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hallo,

also es handelt sich um deutsches recht. Die nichterbrachte leistung ist denke ich nicht nachzuweisen aber evtl. eben die verjährung. Die Rechnung ist nun 10 Monate alt. Ab wann gilt denn die Verjährung ? Und wo kann ich das alles mal nachlesen ?

Soviel ich weiss, tritt die Verjaehrung erst nach 2 Jahren ein (P.196 BGB). Was die Ausfaelle und langsame Anbindung betrifft, so stellt sich die Frage, inwiefern dadurch der Vertrag nicht erfuellt wurde. Ich vermute mal, dass Du selbst im guenstigsten Falle hoechstens eine Minderung verlangen kannst. Wie Swen schon sagte, bist Du aber in einer Jura-NG sicher besser aufgehoben als hier.

So long